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Steuerberater/in im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis - Bestellung einer Vertretung oder Gestattung der weiteren Berufsausübung beantragen
Ist ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen, so darf er seinen Beruf als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter nicht ausüben, es sei denn, dass er die ihm übertragene Aufgabe ehrenamtlich wahrnimmt.
Die zuständige Steuerberaterkammer kann dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten auf seinen Antrag einen Vertreter bestellen oder ihm gestatten, seinen Beruf selbst auszuüben, wenn die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten dadurch nicht gefährdet wird.
Verfahrensablauf
1. Die Bestellung eines Vertreters oder Gestattung der weiteren selbstständigen Berufsausübung ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch formlos bei der Steuerberaterkammer zu beantragen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Die zuständige Steuerberaterkammer kann dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten auf seinen Antrag einen Vertreter bestellen oder ihm gestatten, seinen Beruf selbst auszuüben, wenn die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten dadurch nicht gefährdet wird.
Verfahrensablauf
1. Die Bestellung eines Vertreters oder Gestattung der weiteren selbstständigen Berufsausübung ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch formlos bei der Steuerberaterkammer zu beantragen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto.
Voraussetzungen
- Sie sind Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter und sind ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen.
- Sie möchten Ihre Tätigkeit als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter weiterhin (neben ihren öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis) selber ausüben oder für die Fortführung eine Vertretung bestellen lassen.
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Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung mindestens die Variante „Benutzername/Passwort“.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Bestellung einer Vertretung bzw. Gestattung der weiteren Berufsausübung
Online möglich oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung können Sie Ihren Antrag formlos gegenüber der Steuerberaterkammer erklären. -
Nachweise zum eingegangenen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis bzw. Amtsverhältnis
Kopie der Ernennungsurkunde aus der die Art des öffentlich-rechtlichen Dienst- bzw. Amtsverhältnisses (ehrenamtlich oder mit Besoldung) sowie deren zeitlicher Umfang hervorgeht. - ggf. weitere Nachweise für die zu bestellende Vertretung
Gebühren
ca. 200,00 Euro
Die exakte Höhe der Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Steuerberaterkammer Berlin ist für Ihren Antrag zuständig, sofern Sie dort bereits als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte eingetragen sind.