Steuerberater/Steuerberaterin - Bestellung
Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für ihren Kanzleisitz zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in einer Steuerberaterkammer verpflichtend.
Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten sowie deren Weiter- und Fortbildung zu fördern.
Verfahrensablauf
Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten sowie deren Weiter- und Fortbildung zu fördern.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Bestellung ist mit dem vorgesehenen Vordruck zu stellen.
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.
Voraussetzungen
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Steuerberaterprüfung
Sie müssen die Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung bestanden haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit worden sein. -
geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. -
Keine strafrechtliche Verurteilung
Sie dürfen nicht infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. -
Keine unvereinbaren Tätigkeiten ausüben
Sie dürfen keine Tätigkeit ausüben, die mit dem Beruf unvereinbar ist (zum Beispiel als Angestellter in einem anderen Beruf oder Gewerbetreibender). -
Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers
Ihnen muss die Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers vorliegen (für Angestellte: Nachweis der Aufnahme in die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers).
Erforderliche Unterlagen
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Bescheinigung über die Steuerberaterprüfung
Beglaubigte Abschrift der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung. - aktuelles Lichtbild
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Bescheinigung der für Sie zuständigen Berufsorganisation
Gilt für: Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. -
Berufshaftpflichtversicherung oder Mitversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (gemäß § 30 abs. 5 BZRG – Belegart „O“), das beim Bürgeramt beantragt werden kann.
Gebühren
Für die Bestellung ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Über die Höhe dieser Gebühr gibt die Steuerberaterkammer Auskunft.
Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird von der jeweiligen Kammerversammlung festgesetzt. Auskunft hierüber erteilt ebenfalls die Steuerberaterkammer.
Rechtsgrundlagen
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) - §§ 40 – 48, 73 – 74, 79 (Bestellung, Organisation des Berufs)
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - §§ 2 – 3 (Rechtsanwalt)
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) - §§ 34 – 35 (Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter)