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Steuerberaterberufsregister - Löschung aus dem Berufsregister beantragen am Standort Steuerberaterkammer Berlin
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Kontakt
- Steuerberaterkammer Berlin
- Steuerberaterkammer Berlin
- Wichmannstraße 6 , 10787 Berlin
- Tel.: (030) 88 92 61-0
- Fax: (030) 88 92 61-10
- E-Mail: info@stbk-berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Budapester Straße: 200 Lützowplatz: 100, 106, 187, M29
- U-Bahn
-
- Wittenbergplatz: U1, U2, U3
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Steuerberaterberufsregister - Löschung aus dem Berufsregister beantragen
Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.
Das Berufsregister für Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte und anerkannte Berufsausübungsgesellschaften wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen.
Verfahrensablauf
1. Die Löschung im Berufsregister ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch formlos bei der Steuerberaterkammer zu beantragen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Löschung.
4. Das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Das Berufsregister für Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte und anerkannte Berufsausübungsgesellschaften wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen.
Verfahrensablauf
1. Die Löschung im Berufsregister ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch formlos bei der Steuerberaterkammer zu beantragen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Löschung.
4. Das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Verzicht auf Bestellung zum/r Steuerberater/in
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto. -
Verzicht auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto.
Voraussetzungen
- Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen, aber nicht länger tätig.
- Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
-
Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
-
Verzichtserklärung zur Löschung aus dem Berufsregister
Online möglich oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung können Sie Ihre Verzichtserklärung formlos gegenüber der Steuerberaterkammer erklären. - Sofern die Verzichtserklärung erfolgt, weil die eingetragene Person verstorben ist, ist zusätzlich die Sterbeurkunde einzureichen.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 55 Abs. 1 Nr. 2 - Verzichtserklärung
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 45 Abs. 1 - Erlöschen der Bestellung
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 76 b - Löschung aus dem Berufsregister
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 76 Abs. 5 - Aufgaben der Steuerberaterkammer
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 11 - Datenschutzrechtlicher Hinweis
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 1 Monat
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können die Löschung bei der Steuerberaterkammer Berlin beantragen, wenn Sie dort im Berufsregister eingetragen sind.