Steuerberaterberufsregister - Löschung aus dem Berufsregister beantragen

Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.

Das Berufsregister für Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte und anerkannte Berufsausübungsgesellschaften wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen.

Verfahrensablauf
1. Die Löschung im Berufsregister ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch formlos bei der Steuerberaterkammer zu beantragen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Löschung.
4. Das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Verzichtserklärung zur Löschung aus dem Berufsregister
    Online möglich oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung können Sie Ihre Verzichtserklärung formlos gegenüber der Steuerberaterkammer erklären.
  • Sofern die Verzichtserklärung erfolgt, weil die eingetragene Person verstorben ist, ist zusätzlich die Sterbeurkunde einzureichen.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 1 Monat

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können die Löschung bei der Steuerberaterkammer Berlin beantragen, wenn Sie dort im Berufsregister eingetragen sind.

Für Sie zuständig