Steuerberater/in - Erst- und Wiederbestellung beantragen am Standort Steuerberaterkammer Berlin
große Karte
Kontakt
- Steuerberaterkammer Berlin
- Steuerberaterkammer Berlin
- Wichmannstraße 6 , 10787 Berlin
- Tel.: (030) 88 92 61-0
- Fax: (030) 88 92 61-10
- E-Mail: info@stbk-berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Budapester Straße: 200 Lützowplatz: 100, 106, 187, M29
- U-Bahn
-
- Wittenbergplatz: U1, U2, U3
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Steuerberater/in - Erst- und Wiederbestellung beantragen
Die Tätigkeit als Steuerberater setzt neben einer besonderen fachlichen Qualifikation eine persönliche Eignung voraus. Die Steuerberaterkammer prüft diese persönliche Eignung im Rahmen des Bestellungsverfahrens als Steuerberater.
Steuerberater/innen sowie Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die verpflichtende Mitgliedschaft in der Kammer begründet.
Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird eine Berufsurkunde ausgestellt. Die antragstellende Person wird in das Berufsregister und in das amtliche Steuerberaterverzeichnis eingetragen. Nach bestandener Prüfung oder nach der Befreiung von der Prüfung sind die Bewerber auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer als Steuerberater zu bestellen.
Beachten Sie, die Tätigkeit als Steuerberater/in darf erst aufgenommen werden, wenn die Bestellung erfolgt ist. Selbstständige Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen unmittelbar nach der Bestellung eine berufliche Niederlassung begründen und unterhalten.
Verfahrensablauf
1. Die Erst- oder Wiederbestellung ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch bei der Steuerberaterkammer zu beantragen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und bezahlen Sie die Gebühr.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Die Erst-/Wiederbestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde, diese wird Ihnen per Post zugesandt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Steuerberater/innen sowie Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die verpflichtende Mitgliedschaft in der Kammer begründet.
Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird eine Berufsurkunde ausgestellt. Die antragstellende Person wird in das Berufsregister und in das amtliche Steuerberaterverzeichnis eingetragen. Nach bestandener Prüfung oder nach der Befreiung von der Prüfung sind die Bewerber auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer als Steuerberater zu bestellen.
Beachten Sie, die Tätigkeit als Steuerberater/in darf erst aufgenommen werden, wenn die Bestellung erfolgt ist. Selbstständige Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen unmittelbar nach der Bestellung eine berufliche Niederlassung begründen und unterhalten.
Verfahrensablauf
1. Die Erst- oder Wiederbestellung ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch bei der Steuerberaterkammer zu beantragen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und bezahlen Sie die Gebühr.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Die Erst-/Wiederbestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde, diese wird Ihnen per Post zugesandt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto.
Voraussetzungen
-
Steuerberaterprüfung
Sie müssen die Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung bestanden haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit worden sein. -
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. -
Keine strafrechtliche Verurteilung
Sie dürfen nicht infolge strafrechtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. -
Keine unvereinbaren Tätigkeiten ausüben
Sie dürfen keine Tätigkeit ausüben, die mit dem Beruf unvereinbar ist (zum Beispiel als Angestellter in einem anderen Beruf oder Gewerbetreibender). -
Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers
Ihnen muss die Deckungszusage eines Berufshaftpflichtversicherers vorliegen (für Angestellte: Nachweis der Aufnahme in die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers). - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
-
Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erst-/Wiederbestellung als Steuerberater/in
Online möglich oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist der amtliche Vordruck der Steuerberaterkammer zu verwenden. -
Bescheinigung über die Steuerberaterprüfung
Beglaubigte Abschrift der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung. -
aktuelles Lichtbild
nicht älter als 1 Jahr -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (gemäß § 30 Abs. 5 BZRG – Belegart „O“), nicht älter als 6 Monate. -
Berufshaftpflichtversicherung oder Mitversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber. -
ggf. Nachweise über akademische Grade oder staatliche verliehene Graduierungen
Diese werden in die Bestellungsurkunde nur aufgenommen, wenn sie bereits in der Prüfungs- oder Befreiungsbescheinigung enthalten sind oder im Bestellungsverfahren gesondert nachgewiesen werden. -
Nur bei beabsichtigter Tätigkeit als Angestellter (Syndikus-Steuerberater): Arbeitgeberbescheinigung, Tätigkeitsbeschreibung, Anstellungsvertrag
- Arbeitgeberbescheinigung, wo die beim berufsfremden Arbeitgeber übernommenen Vorbehaltsaufgaben im Einzelnen benannt werden
- ggf. Tätigkeitsbeschreibung (kurze, schriftliche Darlegung in Stichpunkten genügt)
- Kopie des Anstellungsvertrags
- Nur bei Wiederbestellung nach einem Widerruf: Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.
- Nur für (ehemalige) Finanzbeamte: Entlassungsurkunde bzw. entsprechenden Nachweis über das Ausscheiden aus der Finanzverwaltung
-
Nur für Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer: Bescheinigung
Eine Bescheinigung der zuständigen Berufsorganisation oder sonstigen zuständigen Stelle darüber, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufs- oder ehrengerichtlichen Verfahrens rechtfertigen.
Formulare
- Antrag auf Bestellung als Steuerberater/Steuerberaterin
Gebühren
- ca. 200,00 Euro für die Erstbestellung
- ca. 125,00 Euro für die Wiederbestellung
Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird von der jeweiligen Kammerversammlung festgesetzt. Auskunft hierüber erteilt die Steuerberaterkammer.
Rechtsgrundlagen
- Steuerberatungsgesetz (StBerG) §§ 40-48, 73-74, 76 und 79 - Bestellung, Organisation des Berufs
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) §§ 34-35 - Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
- Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können von der Steuerberaterkammer Berlin erst-/wiederbestellt werden, wenn ihre beabsichtigte künftige berufliche Niederlassung im Kammerbezirk Berlin liegt.