Wartungsarbeiten 30.08.2024 18.00 Uhr - 02.09.2024 06.00 Uhr

Zur Gewährleistung eines stabilen IT-Betriebs werden halbjährlich systemübergreifende Wartungsarbeiten durchgeführt. Währenddessen sind einige Online-Services nicht durchgehend verfügbar

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Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis

Nachdem Ihr Fahrzeug verschrottet (verwertet) wurde, müssen Sie es von der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen (stilllegen) lassen.

Verfahrensablauf
1. Ihr Fahrzeug wurde verschrottet. Darüber haben Sie vom Entsorgungsbetrieb einen Verwertungsnachweis erhalten.
2. Stellen Sie einen Antrag auf Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs mit Verwertungsnachweis. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen.

Online-Antragstellung
1. Öffnen Sie den Online-Dienst, machen Sie darin alle erforderlichen Angaben zum Fahrzeug und laden Sie notwendige Dokumente hoch.
2. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
3. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist nicht möglich. Sie können die Reservierung im Nachgang über einen anderen Online-Dienst veranlassen (unter "Weiterführende Informationen").
4. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.

Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde.
2. Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
  • Sollten Sie die Zulassungsbescheinigung nicht vorlegen können, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben (Verbleibserklärung / Versicherung an Eides statt) und es muss vor der Außerbetriebsetzung eine gebührenpflichtige Aufbietung durchgeführt werden.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist bis zu drei Monate möglich.
5. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II werden im Rahmen der Außerbetriebsetzung durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen und vernichtet.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e
  • Sie sind im Besitz aller erforderlichen Unterlagen
    (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Kennzeichenschild/er und Verwertungsnachweis)
  • Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
    Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über die Terminbuchung oder post.kfz-zulassung@labo.berlin.de vereinbaren.
  • Für die Online-Antragstellung: Das Fahrzeug muss in Berlin zugelassen sein.
  • Für die Online-Antragstellung: Die Kennzeichenschilder müssen mit Stempelplaketten und freizulegenden Sicherheitscodes versehen sein.
  • Für die Online-Antragstellung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode auf der Rückseite versehen sein.
  • Für die Online-Antragstellung: Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode auf der Vorderseite versehen sein.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit Verwertungsnachweis
    online möglich oder persönlich vor Ort
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
    bei Fahrzeugen, deren Zulassung vor 2005 erfolgte
  • Verwertungsnachweis
    (bei einer Entsorgung in einem anderen Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat muss der Verwertungsnachweis nach Artikel 5 Absatz 3 und 5 der Richtlinie 2000/53/EG vorgelegt werden)
  • beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad etc.

Gebühren

  • 16,50 Euro für die Außerbetriebsetzung vor Ort, diese Gebühr kann je nach Fallkonstellation höher ausfallen
  • 2,70 Euro bei Online-Beantragung
  • Zusätzlich 2,60 Euro, wenn Sie das bisherige Kennzeichen reservieren wollen (nicht möglich, wenn Sie die Online-Dienstleistung in Anspruch nehmen)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde und durch Nutzung der Online-Dienstleistung in Anspruch genommen werden.

Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über die Terminbuchung oder post.kfz-zulassung@labo.berlin.de vereinbaren.

Für Sie zuständig

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