Wasserbehördliche Genehmigung für Bauvorhaben im Wasserschutzgebiet beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Kirchstraße 1/3 , 14163 Berlin
- Bau- und Wohnungsaufsichtsamt
- Tel.: -
- Fax: (030) 90299-6445
-
E-Mail: bauaufsicht@ba-sz.berlin.de
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)
Ansprechpartner
- Der barrierefreie Eingang befindet sich in der Kirchstraße 3, auf der rechten Seite.
- Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist.
Öffnungszeiten
-
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Unteren Denkmalschutzbehörde
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Vermessung und Kataster
-
Donnerstag
-
ganztags: Sprechzeit Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (nur nach vorheriger Terminabstimmung)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Zehlendorf
- S1
-
S Zehlendorf
-
Bus
-
Rathaus Zehlendorf
- 112
- 118
- N10
- X10
- N18
-
Zehlendorf Eiche
- 101
- 112
- 115
- 285
- N10
- N84
- X10
- 623
- N12
- 118
- M48
- X11
- N18
-
S Zehlendorf
- 101
- 115
- N10
- 623
- N12
- 112
- 285
- N84
- X10
-
Zehlendorf Eiche [112 Telt. Damm 5]
- 101
- 112
- N84
- 623
- N12
-
Berlin, Fischerhüttenstr.
- 112
- M48
- N18
- X11
-
Rathaus Zehlendorf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
- Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht befindet sich im Bauteil E, in der 1. und 2. Etage.
- Der Fachbereich Vermessung und Kataster befindet sich im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss.
- Der Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde befindet sich im Bauteil E, im 2. Obergeschoss.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Wasserbehördliche Genehmigung für Bauvorhaben im Wasserschutzgebiet beantragen
Hinweis: Unabhängig von der Lage im Wasserschutzgebiet, kann eine wasserrechtliche Genehmigung nach anderen Rechtsgrundlagen erforderlich sein.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Erteilung der wasserbehördlichen Genehmigung für Bauvorhaben in Wasserschutzgebieten". Den unterschriebenen Antrag können Sie vorzugsweise schriftlich per E-Mail stellen oder per Post.
- Ist Ihr Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig, schicken Sie den Antrag zusammen mit dem Baugenehmigungsantrag zum Bau- und Wohnungsaufsichtsamt des Bezirks, in dem sich das Wasserschutzgebiet befindet. Das Amt nimmt dann seinerseits Kontakt zur Wasserbehörde auf.
- Benötigen Sie für Ihr Bauvorhaben keine Baugenehmigung, schicken Sie den Antrag direkt zur Wasserbehörde.
3. Sie erhalten einen Bescheid-Entwurf zur Anhörung sowie einen Gebührenbescheid, wenn Sie den Antrag direkt bei der Wasserbehörde gestellt haben.
4. Sie erhalten einen endgültigen Bescheid ggf. mit Nebenbestimmungen (darin sind z. B. bestimmte Auflagen und Bedingungen genannt) schriftlich per Post:
- Sie erhalten eine wasserbehördliche Genehmigung als Bestandteil der Baugenehmigung oder
- eine eigenständige wasserbehördliche Genehmigung von der Wasserbehörde oder
- eine Ablehnung.
Voraussetzungen
-
Beratung und Auskunft vor Antragstellung durch die Wasserbehörde (optional)
- Lassen Sie sich dazu beraten, ob eine wasserrechtliche Genehmigung oder Erlaubnis für Ihr Bauvorhaben erforderlich ist.
- Falls Verbote der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung betroffen sind, kann vorab geprüft werden, ob eine Umplanung erforderlich ist, oder ob abweichend von dem jeweiligen Verbot eine Befreiung (gem. § 52 Abs. 1 WHG) in Frage kommt (siehe "Weiterführende Informationen").
-
Das Bauvorhaben befindet sich in einem Wasserschutzgebiet
Nutzen Sie das Geoportal zur Überprüfung, ob ein Grundstück im Wasserschutzgebiet liegt. Im Themengebiet "Wasserschutzgebiete" ist die Adresssuche möglich. -
Ihr Bauvorhaben erfordert eine wasserbehördlichen Genehmigung (Genehmigungsbedürftigkeit)
Wasserbehördlich genehmigungspflichtig sind: Die Errichtung oder wesentliche Änderung (einschließlich der Nutzungsänderung) von
- Wohngebäuden (ausgenommen sind Wohngebäude mit bis zu drei Vollgeschossen, bei denen das Schmutzwasser in die Kanalisation oder dichte monolithische Abwassersammelbehälter eingeleitet wird),
- sonstigen Gebäuden (Sonstige Gebäude meint alle Gebäude, die nicht ausschließlich dem Wohnen dienen),
- gewerblich genutzten Anlagen oder
- Verkehrsflächen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung für Bauvorhaben in Wasserschutzgebieten
Den unterschriebenen Antrag können Sie vorzugsweise schriftlich per E-Mail stellen oder per Post. -
Anlagen, die gemäß Antragsformular je nach Bauvorhaben erforderlich sind
Reichen Sie die ausgefüllten Anlagen zusammen mit dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen schriftlich ein. -
Bei Vertretung: Vollmacht
Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Bauherrin/Bauherr oder Eigentümerin/Eigentümer ist, benötigen Sie eine Vollmacht. - Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung inkl. Entwässerungsplanung
-
Wenn zutreffend: Auskunft aus dem Bodenbelastungskataster
Falls das Grundstück im Bodenbelastungskataster als Altlast oder altlastenverdächtige Fläche erfasst ist. - Für eingetragene Vereine: Aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt (Anerkennung der Gemeinnützigkeit)
Formulare
Gebühren
150,00 Euro (mindestens) bis 61.355 Euro (maximal): 0,2 Prozent der Herstellungskosten
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ca. 2-3 Monate ab Eingang vollständiger Unterlagen, wenn Sie den Antrag bei der Wasserbehörde stellen.
Weiterführende Informationen
- Bauen im Wasserschutzgebiet (Hinweisblatt für Planer*innen, Investor*innen, Bauherr*innen und Bauunternehmen) (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt)
- Formulare im Bereich Wasser und Geologie (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt)
- Merkblätter und Hinweise (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt)
- Wasserbehördliche Befreiung von Verboten der Wasserschutzgebietverordnungen beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Ihren Antrag richten Sie bitte an:
- Bau- und Wohnungsaufsichtsamt des Bezirks, in dem sich das Wasserschutzgebiet befindet: wenn Ihr Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig ist
- Wasserbehörde: Wenn Ihr Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist