eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen am Standort Bürgeramt Klosterstraße

Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Klosterstraße
- Klosterstraße 71 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-23449
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Es befinden sich 2 Behindertenparkplätze in der Tiefgarage des Gebäudes. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich.
Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen!
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00-15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:00-14:30 Uhr
-
Donnerstag
-
10:30-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:00-14:30 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Hinweis für Terminkunden
- Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
- Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).
- Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
- Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Alexanderplatz Bhf
-
U-Bahn
-
U Klosterstr.
- U2
-
U Rotes Rathaus
- U5
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- U8
- U5
- U2
-
U Klosterstr.
-
Bus
-
Jüdenstr.
- 248
- 300
-
Littenstr.
- 248
- 300
-
Nikolaiviertel
- 147
- N8
- N40
- N60
- N65
- 200
- 248
- N2
- N42
-
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 248
- 300
-
Jüdenstr.
-
Tram
-
Regionalbahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
-
S+U Alexanderplatz Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
- Der Standort liegt in der Parkzone 3; eigene Besucher-Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
- Das Bürgeramt befindet sich in der 1. Etage und ist nur über den Aufzug erreichbar.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie:- Am Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfoto vorhanden:
• Ihr Passfoto wird digital erzeugt und kann nicht ausgedruckt werden.
• Die mehrfache Verwendung der erfassten Daten für die gleichzeitige Beantragung weiterer Dokumente (außer Fahrerlaubnisse) ist im Nutzungsentgelt von 6,50 Euro enthalten.
• Der Einzug des Entgelts erfolgt bei der Beantragung während des Termins.
- Gebühren können nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN oder mit Kreditkarte (nur VISA oder Mastercard) bezahlt werden (keine Barzahlung)!
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte ändern lassen. Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.
Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.
Voraussetzungen
-
Sie sind umgezogen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen. - Sie besitzen eine eID-Karte
-
Persönliches Erscheinen
Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Adressänderung auf der eID-Karte
Nur persönlich vor Ort möglich. - ggf. aktuelle amtliche Meldebestätigung
-
gültiges Identitätsdokument
ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
- ein Pass
- oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
- Ihre eID-Karte
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 4 Abs. 4 Nr. 5
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 6 Abs. 1
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 7
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 12 Abs. 4
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 20 Abs. 1 Nr. 1,
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 21 Abs. 1 Nr. 1,
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 25 S. 1 Nr. 7
- Personalausweisverordnung (PauswV) § 36b