eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen am Standort Bürgeramt Klosterstraße

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Es befinden sich 2 Behindertenparkplätze in der Tiefgarage des Gebäudes. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich.
Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen!

Öffnungszeiten

  • Montag

      8.00-15.00 Uhr
  • Dienstag

      8.00-15.00 Uhr
  • Mittwoch

      7.00-14.30 Uhr
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr
  • Freitag

      7.00-14.30 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie:

Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.

Hinweis für Terminkunden

  • Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
  • Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

  • Der Standort liegt in der Parkzone 3; eigene Besucher-Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
  • Das Bürgeramt befindet sich in der 1. Etage und ist nur über den Aufzug erreichbar.

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie:

  • Am Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfoto vorhanden:
• Bitte erfassen Sie Ihre Daten rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin zur Beantragung eines Personalausweis und/oder Reisepasses.
• Ihr Passfoto wird digital erzeugt und kann nicht ausgedruckt werden.
• Die mehrfache Verwendung der erfassten Daten für die gleichzeitige Beantragung weiterer Dokumente (außer Fahrerlaubnisse) ist im Nutzungsentgelt von 6,50 Euro enthalten.
• Der Einzug des Entgelts erfolgt bei der Beantragung während des Termins.

  • Gebühren können nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN oder mit Kreditkarte (nur VISA oder Mastercard) bezahlt werden (keine Barzahlung)!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte ändern lassen. Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.

Voraussetzungen

  • Sie sind umgezogen
    Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
  • Sie besitzen eine eID-Karte
  • Persönliches Erscheinen
    Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Adressänderung auf der eID-Karte
    Nur persönlich vor Ort möglich.
  • ggf. aktuelle amtliche Meldebestätigung
  • gültiges Identitätsdokument
    ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
    • ein Pass
    • oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
  • Ihre eID-Karte

Gebühren

keine

Chat

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