eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen am Standort Bürgeramt Biesdorf - Center

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Ab Montag, den 06. Mai bis vorerst Freitag, den 28. Juni 2024 bietet das Bürgeramt Biesdorf-Center eingeschränkte Öffnungszeiten wegen der Einarbeitung einer Vielzahl neuer Mitarbeitenden an. Fertiggestellte Personaldokumente und Führerscheine, die Im Bürgeramt Biesdorf-Center beantragt wurden, können dort auch ohne Termin abgeholt werden. Ab Montag, den 13. Mai 2024 wird ein verringertes Terminangebot für sämtliche Dienstleistungen im Bürgeramt Biesdorf-Center bereitgestellt. Die anderen Bürgerämter bieten alle Dienstleistungen zu den gewohnten Öffnungszeiten an.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 bis 14:00 Uhr
  • Dienstag

      10:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00 bis 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Informationen:
  • Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.

  • Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

  • Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.

  • Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache

  • Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie beim Betreten des Bürgeramtes Ihre Vorgangsnummer bereit. Sie können dann im Wartebereich Platz nehmen und werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Elsterwerdaer Platz: X69, 108, 190, 269, 398, 154
U-Bahn
  • U Elsterwerdaer Platz: U5

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
  • Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte ändern lassen. Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.

Voraussetzungen

  • Sie sind umgezogen
    Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
  • Sie besitzen eine eID-Karte
  • Persönliches Erscheinen
    Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Adressänderung auf der eID-Karte
    Nur persönlich vor Ort möglich.
  • ggf. aktuelle amtliche Meldebestätigung
  • gültiges Identitätsdokument
    ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
    • ein Pass
    • oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
  • Ihre eID-Karte

Gebühren

keine

Zuständig für gesamt Berlin

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