Fischerei - Fischereipachtvertrag anzeigen am Standort Fischereiamt Berlin
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Kontakt
- Fischereiamt
- Fischereiamt Berlin
- Havelchaussee 149/151 , 14055 Berlin
- Tel.: (030) 300 699-14
- Fax: (030) 304 1805
- E-Mail: fischereiamt@senmvku.berlin.de
- Homepage
Bitte an der Eingangstür die Klingel betätigen, Mitarbeiter/in kommt schnellstmöglich.
Öffnungszeiten
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09:00-13:00 Uhr
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Dienstag
-
09:00-13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00-13:00 Uhr
14:00-18:00 Uhr -
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Pichelsberg
- S3
- S9
-
S Pichelsberg
-
Bus
-
Stößenseebrücke
- M49
-
Pichelswerder
- M49
-
S Pichelsberg
- S9
-
Scholzplatz
- M49
- 218
-
Stößenseebrücke
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fischerei - Fischereipachtvertrag anzeigen
Als Pächter oder Pächterin müssen Sie einen Abschluss oder eine Änderung eines Fischereipachtvertrages der zuständigen Fischereibehörde in Schriftform anzeigen.
Verfahrensablauf
1. Sie versenden den schriftlichen Fischereipachtvertrag an die zuständige Fischereibehörde.
2. Sie erhalten eine anschließende Bestätigung für den angezeigten Fischereipachtvertrages durch die Behörde.
Verfahrensablauf
1. Sie versenden den schriftlichen Fischereipachtvertrag an die zuständige Fischereibehörde.
2. Sie erhalten eine anschließende Bestätigung für den angezeigten Fischereipachtvertrages durch die Behörde.
Voraussetzungen
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Die Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre
Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten kann die untere Fischereibehörde in begründeten Fällen zulassen.
Erforderliche Unterlagen
- Fischereipachtvertrag oder Unterpachtvertrag in Schriftform
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
1 Monat
Innerhalb eines Monats nach Abschluss oder Änderung eines Pachtvertrages: Es gilt eine Genehmigungsfiktion von einem Monat: Der Vertrag gilt als nicht beanstandet, wenn die Behörde den Vertragsparteien nicht innerhalb eines Monats einen Beanstandungsbescheid bekannt gegeben hat.