Fischerei - Fischereipachtvertrag anzeigen

Als Pächter oder Pächterin müssen Sie einen Abschluss und/-oder eine Änderung eines Fischereipachtvertrages der zuständigen Fischereibehörde anzeigen.

Verfahrensablauf
1. Schicken Sie den schriftlichen Fischereipachtvertrag an die zuständige Fischereibehörde.
2. Sie erhalten eine anschließende Bestätigung für den angezeigten Fischereipachtvertrages durch die Behörde.

Voraussetzungen

  • Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre
    • Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten kann die untere Fischereibehörde in begründeten Fällen zulassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Fischereipachtvertrag oder Unterpachtvertrag in Schriftform

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Keine Angaben möglich.
  • Innerhalb eines Monats nach Abschluss oder Änderung eines Pachtvertrages: Es gilt eine Genehmigungsfiktion von einem Monat: Der Vertrag gilt als nicht beanstandet, wenn die Behörde den Vertragsparteien nicht innerhalb eines Monats einen Beanstandungsbescheid bekannt gegeben hat.

Für Sie zuständig