Sprengstoff - Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen

Für die Errichtung und den Betrieb von Lagern, in denen explosionsgefährliche Stoffe aufbewahrt werden sollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wesentliche Änderungen eines bestehenden Lagers müssen Sie genehmigen lassen.

Verfahrensablauf

1. Stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung oder Änderung eines Lagers für explosionsgefährliche Stoffe. Dies können Sie schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de erledigen.
  • Ab der Lagerung einer Nettoexplosivmasse von 10 Tonnen müssen Sie eine Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beantragen. Diese Genehmigung gilt dann auch als Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz.
  • Wenn Sie nur geringe Mengen (Kleinmengen) lagern möchten, benötigen Sie keine Genehmigung. Ob es sich in Ihrem Fall um Kleinmengen handelt, können Sie in Anlage 6 (bei gewerblicher Lagerung) und Anlage 7 (bei nicht gewerblicher Lagerung) zur 2. Sprengstoffverordnung prüfen (unter "Rechtsgrundlagen").
2. Ihr Antrag wird geprüft.
3. Sie erhalten einen Bescheid mit genauen Angaben (Auflagen und Bedingungen) zu Inhalt und Umfang der Genehmigung Ihres Lagers.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung oder Änderung eines Lagers für explosionsgefährliche Stoffe gemäß § 17 SprengG
    Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post (in doppelter Ausfertigung), Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de.
  • gültige Erlaubnis
    Erlaubnis nach § 7 SprengG oder § 27 SprengG oder es ist keine Erlaubnis notwendig (bei erlaubnisfreiem Umgang)
  • Flurkarte mit eingezeichneter Lagerstätte
  • Bauunterlagen
    Baubeschreibung, Bauweise oder Ähnliches
  • Brandschutzkonzept
    Brandschutzkonzept nach Industriebaurichtlinie mit Grundriss und Lage der sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Bauartzulassung
    Wenn Sie Bauteile oder Systeme (insbesondere Schranklager) verwenden, welche für die Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen zugelassen wurden, wird die Bauartzulassung benötigt.
  • Bei Änderung eines bereits genehmigten Lagers: Lagergenehmigung
    mit ausführlicher Beschreibung der beabsichtigten Änderungen sowie Anschrift und Ansprechpartner des Lagers

Gebühren

  • 200,00 bis 970,00 Euro (abhängig von der Lagermenge)
  • bis 2500,00 Euro: bei erheblichem Aufwand im gewerblichen Bereich
  • bis 1250,00 Euro: bei erheblichem Aufwand im nicht gewerblichen Bereich

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 - 8 Wochen

Für Sie zuständig