Baugenehmigung für Werbeanlagen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragen
Verfahrensablauf
1. Es wird empfohlen, vor Erstellung und Einreichung der Unterlagen Kontakt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Bezirkes (Stadtentwicklungsamt), in dem das (Bau-)Grundstück liegt, aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
2. Nutzen Sie den Antrags-Assistent für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen (§ 63a BauO Bln).
- Mit dem Online-Assistenten können Sie Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen online einreichen. Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
- Nachdem Sie die Schritte des Antrags-Assistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.
- Nutzen Sie diesen Assistenten für Nachreichungen von Dokumenten. Eine Nachreichung online ist jedoch erst dann möglich, wenn Ihnen die Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Bauantrag die Zugangsdaten (Aktenzeichen und PIN) mitgeteilt hat.
- Nachdem Sie die Schritte des Nachreicheassistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular, welches die benötigten Grunddaten und eine Liste aller nachgereichten Dokumente enthält. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
- Antrags-Assistent für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen (§ 63a BauO Bln)
- Nachreiche-Assistent für die Nachreichung von Dokumenten
Voraussetzungen
-
Es handelt sich um ein Vorhaben gemäß § 63a BauO Bln
Die Werbeanlage/n ist/sind nicht verfahrensfrei. - Vollständige Angaben zum Vorhaben und den Beteiligten
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf eine Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen
Sie können für den Antrag entweder den Online-Assistenten nutzen oder Sie nutzen das Formular und reichen es schriftlich per Post ein.
Bei Online-Antragstellung:
- Nachdem Sie die Schritte des Online-Antragsassistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.
- Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im PDF-Format bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 300 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 20 MB groß sein.
- Auszug aus der Flurkarte mit Einzeichnung des Standortes
-
Zeichnung und Beschreibung der Werbeanlage oder eine andere geeignete Darstellung der Werbeanlage
- Eine Zeichnung und Beschreibung oder eine andere geeignete Darstellung der Werbeanlage, wie ein farbiges Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage.
- Die Zeichnung oder eine andere geeignete Darstellung muss die Darstellung der Werbeanlage und ihre Maße, auch bezogen auf den Standort und auf Anlagen, an denen die Werbeanlage angebracht oder in deren Nähe sie aufgestellt werden soll, sowie Angaben über die Farbgestaltung enthalten.
- In der Beschreibung sind die Art und die Beschaffenheit der Werbeanlage und die Abstände zu öffentlichen Verkehrsflächen anzugeben.
- Nachweis der Standsicherheit (soweit er bauaufsichtlich geprüft wird)
-
anderenfalls die Erklärung der Tragwerksplanerin oder des Tragwerksplaners
Einreichung der Erklärung nach Maßgabe des Kriterienkataloges der Anlage 1
Formulare
Gebühren
Gebühren nach BauGebO
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) § 59 - Grundsatz
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) § 61 - Verfahrensfreie Bauvorhaben
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) § 63 a - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) § 65 - Bauvorlagenberechtigung
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) § 66 - Bautechnische Nachweise
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) § 68 - Bauantrag, Bauvorlagen
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) § 69 - Behandlung des Bauantrags
- Bauverfahrensverordnung (BauVerfV) § 4 - Werbeanlagen
- Baugebührenordnung (BauGebO)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
siehe § 69 Bauordnung Berlin (BauO Bln)
Weiterführende Informationen
- Informationsportal der Obersten Bauaufsicht (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)
- Leitfaden zum Baunebenrecht (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)
- Entscheidungshilfen der Obersten Bauaufsicht Berlin (EHB) (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)
Hinweise zur Zuständigkeit
Stadtentwicklungsamt
Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirkes, in dem das (Bau-)Grundstück liegt. An diese Bauaufsichtsbehörde ist der Antrag zu senden.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Bei Bauvorhaben in der Zuständigkeit der Obersten Bauaufsichtsbehörde (u.a. Genehmigung von Botschaften und Bauvorhaben des Bundes und der Länder), bitte den Antrag an die Senatsverwaltung senden.