Sprengstoff - Genehmigung zum Umgang mit Pyrotechnik im Theater (Film, Tourneen, Musicals) beantragen

Wenn Sie in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen einsetzen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Auch für die Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten benötigen Sie eine Genehmigung.

Bitte beachten Sie, dass Sie auch eine Genehmigung von der für den Brandschutz zuständigen Stelle sowie eine Erlaubnis vom Betreiber/Eigentümer benötigen.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Genehmigung zum Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten. Dies können Sie schriftlich per Post (in doppelter Ausfertigung), Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de erledigen.
  2. Ihr Antrag wird geprüft.
  3. Sie erhalten einen Bescheid mit konkreten Angaben zu Inhalt und Umfang der Genehmigung. Wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung zum Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten
    Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post (in doppelter Ausfertigung), Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de.
  • gültige Erlaubnis
    Erlaubnis nach § 7 SprengG oder § 27 SprengG
  • Befähigungsschein nach § 20 SprengG (Kopie)
  • Skizze/Zeichnung, wo die Effekte abgebrannt werden sollen inklusive Sicherheitsabstand
  • Efffektliste (unter Formulare)
    Auflistung der zu verwendenden Effekte inklusive CE-Kennzeichennummer, Kategorie, Artikelname, Anzahl, Brenndauer, Funken ja/nein, Effekthöhe in Metern, Effektweite in Metern, Sicherheitsabstand in Metern.
  • Haftpflichtversicherung des Erlaubnisinhabers
  • Gefahren/Gefährdungsbeurteilung
    Vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen sowie Gefährdungsbeurteilung.

Gebühren

  • 80,00 Euro: Genehmigung
  • 150,00 Euro: Genehmigung inklusive Abnahme der Pyrotechnik vor Ort

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

1 - 2 Wochen

Für Sie zuständig