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Staatsaufsicht - Beschwerde über die Berliner Sparkasse einreichen am Standort Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung
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- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Staatsaufsicht - Beschwerde über die Berliner Sparkasse einreichen
Sie möchten sich über die Berliner Sparkasse beschweren? Dann können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die Rechtsaufsicht über die Berliner Sparkasse wenden.
Die Rechtsaufsicht überprüft Sachverhalte, die sich auf die Berliner Sparkasse beziehen. Sie prüft dabei, ob die rechtlichen Vorgaben des Berliner Sparkassengesetzes (SpkG) eingehalten wurden. Sie wird „ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig“, das heißt, die Beschwerde ersetzt nicht den Rechtsweg (Klage). Die Rechtsaufsicht kann allgemeine Auskünfte geben, erteilt aber keinen individuellen Rechtsrat, wie ein Rechtsanwalt.
Verfahrensablauf
Die Rechtsaufsicht überprüft Sachverhalte, die sich auf die Berliner Sparkasse beziehen. Sie prüft dabei, ob die rechtlichen Vorgaben des Berliner Sparkassengesetzes (SpkG) eingehalten wurden. Sie wird „ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig“, das heißt, die Beschwerde ersetzt nicht den Rechtsweg (Klage). Die Rechtsaufsicht kann allgemeine Auskünfte geben, erteilt aber keinen individuellen Rechtsrat, wie ein Rechtsanwalt.
Verfahrensablauf
- Ihre Beschwerde reichen Sie in Textform bei der Rechtsaufsicht über die Berliner Sparkasse ein. Sie sollten dabei den beanstandeten Sachverhalt konkret aufführen.
- Ihre Beschwerde wird daraufhin geprüft, ob von der Berliner Sparkasse die geltenden sparkassenrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden (Rechtsaufsicht).
- Sie erhalten zu Ihrer Beschwerde eine Abschlussmitteilung der Rechtsaufsicht.
Voraussetzungen
-
Beschwerdegrund
Die Beschwerde muss sich auf einen Sachverhalt bei der Berliner Sparkasse beziehen.
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerdegegenstand
Der beanstandete Sachverhalt muss möglichst genau beschrieben sein (Textform). -
Schriftverkehr mit der Berliner Sparkasse falls vorhanden
Sofern bereits Kontakt mit der Berliner Sparkasse aufgenommen wurde und diese der Beschwerde nicht abgeholfen hat. Etwaiger Schriftverkehr ist beizufügen.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Einfache Auskünfte können in wenigen Tagen erteilt werden.
Sofern Ermittlungen erforderlich sind, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen