Staatsaufsicht - Beschwerde über die Berliner Sparkasse einreichen am Standort Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

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  • Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung
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  • Staatsaufsicht
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Dienstleistungsbeschreibung

Staatsaufsicht - Beschwerde über die Berliner Sparkasse einreichen

Sie möchten sich über die Berliner Sparkasse beschweren? Dann können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die Rechtsaufsicht über die Berliner Sparkasse wenden.

Die Rechtsaufsicht überprüft Sachverhalte, die sich auf die Berliner Sparkasse beziehen. Sie prüft dabei, ob die rechtlichen Vorgaben des Berliner Sparkassengesetzes (SpkG) eingehalten wurden. Sie wird „ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig“, das heißt, die Beschwerde ersetzt nicht den Rechtsweg (Klage). Die Rechtsaufsicht kann allgemeine Auskünfte geben, erteilt aber keinen individuellen Rechtsrat, wie ein Rechtsanwalt.

Verfahrensablauf
  1. Ihre Beschwerde reichen Sie in Textform bei der Rechtsaufsicht über die Berliner Sparkasse ein. Sie sollten dabei den beanstandeten Sachverhalt konkret aufführen.
  2. Ihre Beschwerde wird daraufhin geprüft, ob von der Berliner Sparkasse die geltenden sparkassenrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden (Rechtsaufsicht).
  3. Sie erhalten zu Ihrer Beschwerde eine Abschlussmitteilung der Rechtsaufsicht.

Die zuständige Senatsverwaltung hat nur die Rechtsaufsicht über die Berliner Sparkasse. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Bankenaufsicht. Die Bankenaufsicht über Kreditinstitute obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Europäischen Zentralbank (EZB).

Voraussetzungen

  • Beschwerdegrund
    Die Beschwerde muss sich auf einen Sachverhalt bei der Berliner Sparkasse beziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerdegegenstand
    Der beanstandete Sachverhalt muss möglichst genau beschrieben sein (Textform).
  • Schriftverkehr mit der Berliner Sparkasse falls vorhanden
    Sofern bereits Kontakt mit der Berliner Sparkasse aufgenommen wurde und diese der Beschwerde nicht abgeholfen hat. Etwaiger Schriftverkehr ist beizufügen.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Einfache Auskünfte können in wenigen Tagen erteilt werden.
Sofern Ermittlungen erforderlich sind, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen