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Sprengstoff - Gewerbliche Erlaubnis nach Sprengstoffrecht beantragen am Standort LAGetSi
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Kontakt
- Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
- LAGetSi
- Turmstraße 21 , 10559 Berlin
- Referat IV C - Explosionsgefährliche Stoffe
- Tel.: (030) 902545 356
- Fax: (030) 9028 8035
- E-Mail: sprengstoff@lagetsi.berlin.de
Ansprechpartner
Öffnungszeiten
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08.00 - 15.00 Uhr (nur nach telefonischer Terminvereinbarung)
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Dienstag
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Verkehrsanbindungen
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Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns in den Häusern E und L.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Sprengstoff - Gewerbliche Erlaubnis nach Sprengstoffrecht beantragen
Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder verkehren möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Menschen und Sachen sollen so vor den Gefahren geschützt werden, die vom Umgang mit Sprengstoffen ausgehen können.
Für folgende explosionsgefährliche Stoffen benötigen Sie eine Erlaubnis:
Für folgende explosionsgefährliche Stoffen benötigen Sie eine Erlaubnis:
- NC-Pulver (Nitrozellulosepulver)
- Bühnenpyrotechnik/technische Pyrotechnik
- Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4
- Feuerwerkskörper nach § 20 Abs. 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz der Kategorie F2
- Stellen Sie einen Antrag auf eine gewerbliche Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht. Dies können Sie schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de erledigen.
- Ihr Antrag wird geprüft. Falls nötig, wird die zuständige Behörde Sie kontaktieren, um Sie zu weiteren Informationen zu den vorhandenen Lagermöglichkeiten der explosionsgefährlichen Stoffe zu befragen. Um Ihre Zuverlässigkeit zu prüfen, werden Auskünfte von anderen Behörden (zum Beispiel Polizei und Staatsanwaltschaft) eingeholt.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung sowie die Erlaubnis(se). Hierbei handelt es sich um amtliche und fälschungssichere Dokumente.
Voraussetzungen
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Fachkunde
Sie müssen über Fachkunde verfügen. Die Fachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang nachgewiesen. -
Zuverlässigkeit
Die erforderliche Zuverlässigkeit ist normalerweise gegeben, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben und nicht vorbestraft sind. -
Persönliche Eignung
Persönlich geeignet sind Sie, wenn bei Ihnen keine Einschränkungen der psychischen oder körperlichen Gesundheit oder durch Drogen- oder Alkoholabhängigkeit vorliegen. - Mindestalter: 21 Jahre
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Haftpflichtversicherung
Sie müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, welche die in Punkt 10.7 SprengVwV genannten Mindestsummen abdeckt.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für den gewerblichen Bereich gemäß § 7 SprengG
Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an sprengstoff@lagetsi.berlin.de. - Gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Fachkundenachweis (Lehrgangszeugnisse) im Original oder beglaubigter Kopie
oder nachgewiesene fachkundige Person (Befähigungsscheininhaber) - Haftpflichtversicherung
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Beschreibung der beabsichtigten Aufbewahrung
zum Beispiel technische Dokumentation, Fotonachweise, Lagerplan -
ggf. Gewerbeanmeldung
Es wird keine Gewerbeanmeldung benötigt, wenn keine Gewinnerzielung erfolgt. Für die Erteilung der Erlaubnis nach § 7 SprengG, muss die Gewerbeanmeldung spätestens bei der Anzeige zur Aufnahme des Betriebes nach § 14 SprengG vorliegen. - Falls vorhanden: sprengstoffrechtliche Befähigung nach § 20 SprengG in Kopie
- Falls vorhanden: sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 SprengG in Kopie
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Personen mit Wohnsicht im Ausland (EU-Staat/Nicht-EU-Staat) sowie nichtdeutscher Staatsangehörigkeit: Strafregisterauszug
Sie benötigen einen Strafregisterauszug in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes, der für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit erheblich ist. Sollten sich daraus bestimmte Tatsachen (z. B. Verurteilungen) ergeben, die weitere Überprüfungen nach sich ziehen, setzt sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung. -
Für Personen aus dem Ausland (Nicht-EU-Staat): Unbedenklichkeitsbescheinigung in beglaubigter Übersetzung
Sie benötigen eine Bescheinigung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde Ihres Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen, die für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit erheblich sind (zum Beispiel Strafregisterauszug).
Gebühren
- 150,00 bis 300,00 Euro, zuzüglich 45,00 Euro für die Zuverlässigkeitsprüfung
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
6 - 8 Wochen