Falknerprüfung - Zulassung zur Prüfung beantragen
Die Falknerprüfung wird in Berlin wird von dem von der zuständigen Senatsverwaltung (Jagdbehörde) bestellten Prüfungsausschuss mindestens einmal jährlich in der Zeit zwischen März bis April durchgeführt., soweit parallel die Jägerprüfung stattfindet. Die Falknerprüfung soll den Nachweis erbringen, dass der Prüfling ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Ausübung der Beizjagd besitzt.
Prüfungsabschnitte
Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündlich-praktische Prüfung.
1. Schriftliche Prüfung
Es werden insgesamt 20 Fragen aus vier Sachgebieten gestellt. Die Prüflinge erhalten die Fragen auf vorbereiteten Bögen im verschlossenen Umschlag. Die Beantwortungszeit beträgt 45 Minuten. Zum Bestehen müssen mindestens 15 Fragen richtig und vollständig beantwortet werden.
2. Mündlich-praktische Prüfung
Die mündlich-praktische Prüfung erstreckt sich auf die fünf Sachgebiete, die ebenfalls Teil der schriftlichen Prüfung sind. Die Prüfung soll je Sachgebiet und Prüfling mindestens zehn und höchstens 15 Minuten dauern. Die gestellten Fragen und praktischen Aufgaben müssen in allen Sachgebieten überwiegend richtig und vollständig beantwortet oder ausgeführt werden.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung. Das können online erledigen oder schriftlich per Post.
3. Der Prüfung wird durchgeführt. Die Falknerprüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsabschnitte bestanden sind. Der Prüfling erhält nach bestandener Prüfung von der Jagdbehörde ein mit Dienstsiegel versehenes Prüfungszeugnis. Der Prüfling, der die Prüfung nicht bestanden hat, erhält einen schriftlichen Bescheid der Jagdbehörde.
Prüfungsabschnitte
Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche und eine mündlich-praktische Prüfung.
1. Schriftliche Prüfung
Es werden insgesamt 20 Fragen aus vier Sachgebieten gestellt. Die Prüflinge erhalten die Fragen auf vorbereiteten Bögen im verschlossenen Umschlag. Die Beantwortungszeit beträgt 45 Minuten. Zum Bestehen müssen mindestens 15 Fragen richtig und vollständig beantwortet werden.
2. Mündlich-praktische Prüfung
Die mündlich-praktische Prüfung erstreckt sich auf die fünf Sachgebiete, die ebenfalls Teil der schriftlichen Prüfung sind. Die Prüfung soll je Sachgebiet und Prüfling mindestens zehn und höchstens 15 Minuten dauern. Die gestellten Fragen und praktischen Aufgaben müssen in allen Sachgebieten überwiegend richtig und vollständig beantwortet oder ausgeführt werden.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung. Das können online erledigen oder schriftlich per Post.
- Die Falknerprüfung findet immer parallel zur Jägerprüfung statt und ist daher an diese Fristen gebunden. Ihr Antrag muss zusammen mit den Unterlagen bis zum 15. Januar oder bei Durchführung einer zweiten Prüfung bis zum 15. Juli bei der Jagdbehörde eingegangen sein.
3. Der Prüfung wird durchgeführt. Die Falknerprüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsabschnitte bestanden sind. Der Prüfling erhält nach bestandener Prüfung von der Jagdbehörde ein mit Dienstsiegel versehenes Prüfungszeugnis. Der Prüfling, der die Prüfung nicht bestanden hat, erhält einen schriftlichen Bescheid der Jagdbehörde.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Persönliches Erscheinen
Sie müssen zu den Prüfungen persönlich erscheinen. -
Anmeldefrist beachten
Der Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung muss schriftlich oder elektronisch bis zum 15. Januar oder bis zum 15. Juli bei der Jagdbehörde eingegangen sein. - Bestandene Jägerprüfung oder eingeschränkte Jägerprüfung oder der Antrag auf Zulassung zur gleichzeitig laufenden Jägerprüfung
- Zahlung der Prüfungsgebühr im Voraus
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung
Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post.
- Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
-
Polizeiliches Führungszeugnis
nicht älter als drei Monate - Nachweis über die bei der Landeshauptkasse Berlin eingezahlte Prüfungsgebühr
- Der Nachweis über eine bereits bestandene Jägerprüfung oder eingeschränkte Jägerprüfung oder der Antrag auf Zulassung zur gleichzeitig laufenden Jägerprüfung
- Bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters
Formulare
Gebühren
150,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- spätestens 2 Wochen vor der Prüfung: schriftlicher Bescheid über die Zulassung oder Versagung zur Prüfung
- innerhalbb von 2 Wochen nach der Prüfung: Bei bestandener Prüfung, Erhalt des Prüfungszeugnisses mit Dienstsiegel, bei nicht bestandener Prüfung, schriftlicher Bescheid