Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung beantragen

Die Jägerprüfung in Berlin wird von dem von der zuständigen Senatsverwaltung (Jagdbehörde) bestellten Prüfungsausschuss mindestens einmal jährlich in der Zeit zwischen März bis April durchgeführt. Die Jägerprüfung soll den Nachweis erbringen, dass der Prüfling ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Jagdausübung besitzt.

Prüfungsabschnitte
Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung, Jagdwaffenprüfung (praktische Waffenhandhabung und jagdliches Schießen) und mündliche Prüfung. Sie wird in dieser Reihenfolge durchgeführt. Die Teilnahme an der Jagdwaffenprüfung und mündlichen Prüfung setzt das Bestehen der schriftlichen Prüfung voraus.

1. Schriftliche Prüfung
Es werden je 20 Fragen aus fünf Sachgebieten gestellt. Die Prüflinge erhalten die Fragen auf vorbereiteten Bögen im verschlossenen Umschlag. Die Beantwortungszeit beträgt 180 Minuten. Zum Bestehen müssen in drei Sachgebieten jeweils mindestens 15 Fragen und in zwei Sachgebieten mindestens zehn Fragen richtig und vollständig beantwortet werden.

2. Jagdwaffenprüfung
Die Jagdwaffenprüfung umfasst die praktische Waffenhandhabung und das jagdliche Schießen.
  • Bei der praktischen Waffenhandhabung werden ausreichende Kenntnisse über Lang- und Kurzwaffen und die entsprechende Munition, der sichere Umgang mit Waffen, Ballistik und Optik, Kenntnisse und Einhaltung der wichtigsten jagdlichen Sicherheitsbestimmungen, Kenntnisse über Pflege und Aufbewahrung von Jagdwaffen, der Umgang mit Munition, Jagd- und Fanggeräten sowie das Verhalten im praktischen Jagdbetrieb geprüft. Die gestellten Fragen und praktischen Aufgaben müssen überwiegend richtig und vollständig beantwortet oder ausgeführt werden.
  • Das jagdliche Schießen besteht aus den Disziplinen Büchsen- und Flintenschießen. Für das Bestehen des jagdlichen Schießens müssen Mindesttreffergebnisse erzielt werden.
3. Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die fünf Sachgebiete, die ebenfalls Teil der schriftlichen Prüfung sind. Die Prüfung soll je Sachgebiet und Prüfling mindestens zehn und höchstens 15 Minuten dauern. Die Fragen müssen in mindestens 4 Sachgebieten überwiegend richtig und vollständig beantwortet werden.

Besonderheiten der eingeschränkten Jägerprüfung
  • Die eingeschränkte Jägerprüfung ist für Bewerber/innen vorgesehen, die anschließend einen Falknerjagdschein ablegen möchten.
  • Prüfungsabschnitte und -ablauf: Die eingeschränkte Jägerprüfung wird zusammen mit der Jägerprüfung durchgeführt. Sie gliedert sich in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die Jagdwaffenprüfung entfällt. Die Beantwortungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt lediglich 145 Minuten. Bei der schriftlichen Prüfung müssen in zwei Sachgebieten jeweils mindestens 15 Fragen und in zwei Sachgebieten jeweils mindestens zehn Fragen richtig und vollständig beantwortet werden. Die Fragen in der mündlichen Prüfung müssen aus mindestens drei Sachgebieten überwiegend richtig und vollständig beantwortet werden. Die eingeschränkte Jägerprüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsabschnitte bestanden sind.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zur (eingeschränkten) Jägerprüfung. Das können online erledigen oder schriftlich per Post.
  • Ihr Antrag muss zusammen mit den Unterlagen bis zum 15. Januar oder bei Durchführung einer zweiten Prüfung bis zum 15. Juli bei der Jagdbehörde eingegangen sein.
2. Über die Zulassung zur (eingeschränkten) Jägerprüfung entscheidet die Jagdbehörde. Sie überprüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen, bittet bei fehlenden Unterlagen um Einreichung unter Fristsetzung und benachrichtigt die Antragstellerin oder den Antragsteller durch schriftlichen Bescheid spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn. Die Zulassung kann zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Zulassung geführt hätten.

3. Der Prüfung wird durchgeführt. Die Jägerprüfung ist bestanden, wenn alle drei Prüfungsabschnitte bestanden sind. Der Prüfling erhält nach bestandener Prüfung von der Jagdbehörde ein mit Dienstsiegel versehenes Prüfungszeugnis. Der Prüfling, der die Prüfung nicht bestanden hat, erhält einen schriftlichen Bescheid der Jagdbehörde.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen
    Sie müssen zu den Prüfungen persönlich erscheinen.
  • Anmeldefrist beachten
    Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung muss schriftlich oder elektronisch bis zum 15. Januar oder bei Durchführung einer zweiten Prüfung bis zum 15. Juli bei der Jagdbehörde eingegangen sein.
  • Zahlung der Prüfungsgebühr im Voraus

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur (eingeschränkten) Jägerprüfung
    Online möglich oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post.
    • Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Polizeiliches Führungszeugnis
    nicht älter als drei Monate
  • Nachweis über die bei der Landeshauptkasse Berlin eingezahlte Prüfungsgebühr
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für die Jagdwaffenprüfung
    Nur notwendig für die Jägerprüfung, nicht notwendig für die eingeschränkte Jägerprüfung.
  • Bei Minderjährigen: schriftliche Einverständniserklärung der/des gesetzlichen Vertreterin/Vertreters
  • Bei eingeschränkter Jägerprüfung: Erklärung
    Bitte fürgen Sie Ihrem Antrag zusätzlich zu den Unterlagen eine Erklärung bei, dass sie an der eingeschränkten Jägerprüfung teilnehmen wollen.

Gebühren

  • 250,00 Euro: für die Jägerprüfung
  • 200,00 Euro: für die eingeschränkte Jägerprüfung

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • spätestens 2 Wochen vor der Prüfung: schriftlicher Bescheid über die Zulassung oder Versagung zur Prüfung
  • innerhalb von 2 Wochen nach der Prüfung: Bei bestandener Prüfung, Erhalt des Prüfungszeugnisses mit Dienstsiegel, bei nicht bestandener Prüfung, schriftlicher Bescheid

Für Sie zuständig