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Geldwäscheprävention - Auskunft als Verpflichtete/-r erteilen am Standort Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung
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- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung
- Martin-Luther-Str. 105 , 10825 Berlin
- Geldwäscheprävention
- Tel.: (030) 9013-0
- Fax: (030) 9028-5305
- E-Mail: geldwaesche@senweb.berlin.de
Ansprechpartner
Verkehrsanbindungen
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S Schöneberg
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Berlin, Dominicusstr./Hauptstr.
- 187
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- M85
- M43
- 248
- M46
- N7X
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Heylstr.
- 143
- U3
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Rathaus Schöneberg
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Geldwäscheprävention - Auskunft als Verpflichtete/-r erteilen
Als Verpflichtete/Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz haben Sie der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Verlangen unentgeltlich:
Die Auskunft und die Belegvorlage haben unentgeltlich zu erfolgen.
Verfahrensablauf:
- Auskunft über alle Geschäftsangelegenheiten und Transaktionen zu erteilen und
- Unterlagen vorzulegen, die für die Einhaltung der in diesem Gesetz festgelegten Anforderungen von Bedeutung sind.
Die Auskunft und die Belegvorlage haben unentgeltlich zu erfolgen.
Verfahrensablauf:
- Sie erhalten postalisch eine Aufforderung zur Abgabe von Auskünften über Geschäftsangelegenheiten und Transaktionen und/oder zur Vorlage von entsprechenden Unterlagen.
- Sie reichen die angeforderten Nachweise bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein. Die Auskunft können Sie auch online ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen elektronisch übermittlen.
- Die Aufsichtsbehörde prüft die Auskünfte und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise nach. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden über den Bearbeitungsstatus im elektronischen Postfach im BundID-Konto informiert.
- Sie erhalten eine Mitteilung während und/oder nach Abschluss der Prüfung. Bei Nutzung des Onlineverfahrens erhalten Sie die Abschlussmitteilung über Ihr elektronisches Postfach im BundID-Konto.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Für die Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie ein BundID-Konto mit mindestens der Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort.
Voraussetzungen
-
Aufforderung durch Behörde zur Vorlage von Unterlagen
Sie haben eine Aufforderung zur Abgabe von Unterlagen von der zuständigen Aufsichtsbehörde erhalten. -
Auskunftspflicht
Auskunftsverpflichtet sind nur natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die tätig sind als:
- Finanzunternehmen
- Versicherungsvermittler/innen mit Sitz im Inland oder mit Sitz im Ausland, soweit sie im Inland gelegene Niederlassungen unterhalten
- Dienstleister für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder, wenn sie die in § 2 Absatz 1 Nummer 13 GwG bestimmte Dienstleistungen für Dritte erbringen
- Immobilienmakler/innen
- Buchmacher/innen
- Güterhändler, Kunstvermittler/innen und Kunstlagerhalter/innen, soweit die Lagerhaltung in Zollfreigebieten erfolgt
-
Berechtigter Vertreter
Die Person, die die Unterlagen einreicht, muss Mitglied der Leitungsebene oder interner/externer Geldwäschebeauftragter des Unternehmens sein.
Der rechtliche Beistand und/oder Steuerberater des Verpflichteten dürfen unter Vorlage der Originalvollmacht und Benennung des Gegenstandes die Einreichung ebenfalls tätigen. -
Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Um den Antrag online stellen zu können, melden sich mit Ihrem BundID-Konto an. Registrieren Sie sich bei der BundID, falls Sie noch kein BundID-Konto haben. Die Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort ist dafür ausreichend.
Erforderliche Unterlagen
-
Abgabe von Auskünften / Vorlage von Unterlagen
Je nach individueller Aufforderung durch die Aufsichtsbehörde
- Bei Fragen erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie konkret einreichen müssen und welcher Weg für die Übermittlung am besten geeignet ist.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Geldwäscheprävention (Senatsverwaltung für Wirtschaft)
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Erste Nationale Risikoanalyse (Bundesministerium der Finanzen)
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Finanzunternehmen, Versicherungsvermittler, Dienstleister für Gesellschaften, Treuhandvermögen, Treuhänder, Immobilienmakler, Buchmacher, Güterhändler, Kunstvermittler, Kunstlagerhalter (Lagerhaltung in Zollfreigebieten), mit Betriebssitz in Berlin