Personalausweis - Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden am Standort Bürgeramt Schöneweide - Abholung von Dokumenten
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- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Schöneweide - Abholung von Dokumenten
- Michael-Brückner-Str. 1 , 12439 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-4021
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Öffnungszeiten
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07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin)
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Schöneweide Bhf
- S45
- S46
- S8
- S9
- S42
- S85
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S Schöneweide Bhf
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Bus
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S Schöneweide Bhf
- S46
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Tram
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S Schöneweide Bhf
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S Schöneweide Bhf
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Regionalbahn
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S Schöneweide Bhf
- RB32
- RB24
- FEX
-
S Schöneweide Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis - Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Wenn Ihr Personalausweis nach Verlust – zum Beispiel verloren oder gestohlen – wieder da ist, dann informieren Sie das Bürgeramt bitte so schnell wie möglich und legen Sie das Dokument in einem der Berliner Bürgerämter vor. Dazu sind Sie verpflichtet. Es genügt nicht, wenn Sie das Wiederauffinden bei der Polizei anzeigen. Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis.
Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Personalausweis nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.
2. Entsperrung der Online-Ausweisfunktion:
Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Personalausweis nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.
2. Entsperrung der Online-Ausweisfunktion:
- Falls Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion haben, können Sie diesen wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich unter Vorlage des Ausweises (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Wenn Sie das Wiederauffinden melden, kann nicht sichergestellt werden, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Personalausweis für die Nutzung in ihrem Land anerkennen. Es wird empfohlen, einen neuen Personalausweis zu beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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Sie haben Ihren verlorenen Personalausweis wiedergefunden
Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis. -
Persönliches Erscheinen
Das Wiederauffinden können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen. -
Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.
Erforderliche Unterlagen
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Meldung wegen Wiederauffinden des Personalausweises
Die Meldung können Sie nur persönlich vor Ort machen. - Der wiederaufgefundene Personalausweis
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
wenige Minuten
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.