Reisepass - Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden am Standort Bürgeramt Lankwitz
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Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bürgeramt Lankwitz
- Gallwitzallee 87 , 12249 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-4870
- E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung.
Öffnungszeiten
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
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08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Donnerstag
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07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
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08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Lankwitz
- S25
- S26
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S Lankwitz
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Bus
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Eiswaldtstr.
- M82
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Eiswaldtstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgeramt befindet sich im 1. OG der Polizeiwache.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum 216 selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Reisepass - Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
Wenn Ihr Reisepass oder der Kinderreisepass nach Verlust – zum Beispiel verloren oder gestohlen – wieder da ist, dann informieren Sie das Bürgeramt bitte so schnell wie möglich. Dazu sind Sie verpflichtet. Es genügt nicht, wenn Sie das Wiederauffinden bei der Polizei anzeigen. Das gilt auch für einen vorläufigen Reisepass.
Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Reisepass oder den Kinderreisepass nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.
2. Empfehlung: Einen neuen Reisepass beantragen:
Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Reisepass oder den Kinderreisepass nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.
2. Empfehlung: Einen neuen Reisepass beantragen:
- Wenn Sie das Wiederauffinden melden, kann nicht sichergestellt werden, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Pass für die Nutzung in ihrem Land anerkennen. Es wird empfohlen, einen neuen Reisepass zu beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
Voraussetzungen
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Sie haben Ihren verlorenen Reisepass wiedergefunden
Das gilt auch für einen vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass. -
Persönliches Erscheinen
Das Wiederauffinden können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen. -
Wohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.
Erforderliche Unterlagen
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Meldung wegen Wiederauffinden des Reisepasses
Die Meldung können Sie nur persönlich vor Ort machen. - Der wiedergefundene Reisepass
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
wenige Minuten
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.