Schule - Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen beantragen
Für die "Staatliche Anerkennung als Ersatzschule" müssen Schulträger einen Antrag stellen. Die Schule erhält mit der Anerkennung das Recht, Abschlüsse und Zeugnisse zu erteilen.
Voraussetzungen
- Bestehen der genehmigten Ersatzschule seit mindestens zwei Jahren
- Der erste Schülerjahrgang hat die letzte Jahrgangsstufe der Schule erreicht
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Beratung
Sie müssen Sich von der Senatsverwaltung für Bildung beraten lassen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag des Schulträgers auf Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
Gebühren
- 500,00-1.500,00 Euro je nach Aufwand