Schule - Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen beantragen

Für die "Staatliche Anerkennung als Ersatzschule" müssen Schulträger einen Antrag stellen. Die Schule erhält mit der Anerkennung das Recht, Abschlüsse und Zeugnisse zu erteilen.

Voraussetzungen

  • Bestehen der genehmigten Ersatzschule seit mindestens zwei Jahren
  • Der erste Schülerjahrgang hat die letzte Jahrgangsstufe der Schule erreicht
  • Beratung
    Sie müssen Sich von der Senatsverwaltung für Bildung beraten lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag des Schulträgers auf Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.

Gebühren

  • 500,00-1.500,00 Euro je nach Aufwand

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