Schule - Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen beantragen

Beantragen Sie die staatliche Anerkennung, damit Ihre Schule das Recht erhält, Abschlüsse und Zeugnisse zu erteilen.

Voraussetzungen

  • Ihre genehmigte Ersatzschule besteht seit mindestens zwei Jahren
  • Der erste Schülerjahrgang hat die letzte Jahrgangsstufe der Schule erreicht
  • Beratung
    Sie sich bitte bei der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung beraten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag des Schulträgers auf Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.

Gebühren

  • 500,00-1.500,00 Euro je nach Aufwand

Für Sie zuständig

Bitte wählen Sie für eine Terminvereinbarung einen Standort aus