Fahrerlaubnis abholen am Standort Bürgeramt Schöneberg - Abholung von Dokumenten
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Bürgeramt Schöneberg - Abholung von Dokumenten
- John-F.-Kennedy-Platz - , 10825 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90277-7021
- E-Mail: buergeramt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Öffnungszeiten
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08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
möglich.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143
- S-Bahn
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- Schöneberg: S1, S41, S42, S46 Anschließend Bus M46 oder 10 Minuten Fußweg
- U-Bahn
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- Rathaus Schöneberg: U4 Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg
Sonstige Hinweise zum Standort
Kundinnen und Kunden der Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg werden im Rahmen der Vorsprache gebeten, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Ein Mindestabstand kann in den Wartebereichen nicht umgesetzt werden.Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrerlaubnis abholen
Ihr Führerschein ist eine offizielle Bestätigung, dass Sie berechtigt sind, Fahrzeuge bestimmter Klassen zu führen. Wenn Sie bei Ihrem Antrag auf einen neuen Führerschein die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt haben, können Sie diesen nach seiner Fertigstellung im Bürgeramt abholen. Auf Ihrer Antragsbescheinigung ist dies vermerkt. Für die Abholung Ihres Führerscheins im Bürgeramt ist keine Terminbuchung erforderlich.
Voraussetzungen
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Sie haben einen der folgenden Führerscheine im Bürgeramt beantragt:
• Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein,
• Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl oder
• Kartenführerschein umtauschen - Sie hatten bei Antragstellung die Option „Abholung im Bürgeramt“ gewählt
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Persönliches Vorsprache
• Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.
• Sie können den Führerschein durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. - Bei Vertretung: Vollmacht
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Bitte die Hinweise zum Bearbeitungsstand beachten
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer bei der Fahrerlaubnisbehörde zwischen 14 Tagen und 3 Monaten variieren kann, und der aktuelle Bearbeitungsstand keine genauen Rückschlüsse auf das Abholdatum Ihrer Dokumente zulässt. Wir empfehlen, sich regelmäßig über den Bearbeitungsstand zu unter zu informieren. Bitte beachten Sie, dass es keine gesonderte Benachrichtigung über die Fertigstellung Ihres Führerscheins gibt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsbescheinigung
- Personalausweis bzw. Pass
- ggf. Vorlage des „alten“ Führerscheins
- Bei Vertretung: Vollmacht vom Antragstellenden, Kopie des Personalausweises, ggf. den alten Führerschein
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
14 Tage bis 3 Monate
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Abholung ist nur in dem Bürgeramt möglich, in welchem der Antrag zur Ausstellung eines (neuen) Führerscheines gestellt wurde.