Bescheinigung über die Duldung verlängern am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

Online-Antrag oder Kontaktformular

Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Aufzüge in den Häusern A und C

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
  • Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Bescheinigung über die Duldung verlängern

Die Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers wird ausgesetzt, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Die Bescheinigung über die Duldung wird solange verlängert, bis die Abschiebung möglich ist oder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Eine Verlängerung ist frühestens 3 Wochen vor Ablauf der Bescheinigung über die Duldung möglich.

Bitte beachten Sie, wenn Sie eine noch länger gültige Bescheinigung über die Duldung besitzen:
  • Sie möchten die Erlaubnis einer Beschäftigung oder die Änderung oder Streichung der Wohnsitzauflage zu Ihrer Duldung beantragen?
Dann wenden sich Sie bitte per Kontaktformular oder per Brief an die zuständigen Referate A 2- 4 im Landesamt für Einwanderung.

  • Sie haben am 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt?
Dann wird Ihnen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt. Nutzen Sie hierfür bitte unseren Online-Antrag (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).

Voraussetzungen

  • Gründe zur Aussetzung der Abschiebung liegen weiter vor
    Eine Duldung kann nur verlängert werden, wenn die Abschiebung auch weiterhin aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Es darf keine Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einem anderen Bundesland bestehen.
  • Persönliche Vorsprache (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) mit Termin
    • Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular (siehe Abschnitt "Weiterführende Infirmationen") an das zuständige Referat A 2, A 3 oder A 4.
    • Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen nicht persönlich vorsprechen. Für schulpflichtige Kinder wird aber um Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung gebeten.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Foto für jede Person mit einer Duldung
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Bisherige Bescheinigung über die Duldung
    Die Bescheinigung über die Duldung soll bei Vorsprache höchstens noch 3 Wochen gültig sein.
  • Pass oder Passersatz (soweit vorhanden)
  • Wenn kein Pass oder Passersatz vorhanden ist: Nachweis über Bemühungen zur Passbeschaffung
  • Bei Geburt eines Kindes: Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister oder sonstiger Nachweis über die Geburt
  • Wenn Ihnen eine Beschäftigung oder Berufsausbildung erlaubt ist: Nachweise
    • Bei einer Beschäftigung: Letzte drei Gehaltsnachweise, Bescheinigung Ihres Arbeitgebers
    • Bei einer Berufsausbildung: Aktuelle Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs oder der Berufsschule

Gebühren

  • 37,00 Euro: Erwachsene
  • 18,50 Euro: Kinder und Jugendliche
  • Keine: Bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bescheinigung über die Duldung wird in der Regel bei Vorsprache verlängert.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

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