Innungsverband - Genehmigung der Satzung beantragen
Der Landesinnungsverband ist eine juristische Person des privaten Rechts. Er wird mit Genehmigung der Satzung rechtsfähig. Die Satzung und ihre Änderung müssen durch die oberste Landesbehörde des Bundeslandes genehmigt werden, in dem der Landesinnungsverband seinen Sitz hat.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen formlosen Antrag zur Genehmigung einer Satzung oder Satzungsänderung bei der zuständigen Behörde, wenn sich der Hauptsitz in Berlin befindet.
- Der Antrag wird geprüft, ggf. werden Sie für Rückfragen kontaktiert oder Unterlagen nachgefordert.
- Nach Abschluss der Prüfung werden Sie über das Ergebnis informiert. Bei positiver Prüfung versendet die zuständige Behörde einen Genehmigungsbescheid an Sie.
Voraussetzungen
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Zusammenschluss von Handwerksinnungen
Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Handwerksinnungen des gleichen Handwerks oder sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke im Bezirk eines Landes -
Einmaligkeit
Es besteht nicht bereits ein anderer Landesinnungsverband im Bundesland. -
Beschluss
Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitgliederversammlung war beschlussfähig.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Genehmigung einer Satzung oder Satzungsänderung
Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag. -
Neue Satzung
Gegebenfalls die alte Satzung, falls eine Änderung genehmigt werden soll -
Beschluss der Mitgliederversammlung
Protokoll, Einladung
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
In einfachen Fällen 3-4 Wochen, bei länderübergreifenden Verfahren ist mit längerer Bearbeitungszeit zu rechnen.