Innungsverband - Genehmigung der Satzung beantragen

Der Landesinnungsverband ist eine juristische Person des privaten Rechts. Er wird mit Genehmigung der Satzung rechtsfähig. Die Satzung und ihre Änderung müssen durch die oberste Landesbehörde des Bundeslandes genehmigt werden, in dem der Landesinnungsverband seinen Sitz hat.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen formlosen Antrag zur Genehmigung einer Satzung oder Satzungsänderung bei der zuständigen Behörde, wenn sich der Hauptsitz in Berlin befindet.
  2. Der Antrag wird geprüft, ggf. werden Sie für Rückfragen kontaktiert oder Unterlagen nachgefordert.
  3. Nach Abschluss der Prüfung werden Sie über das Ergebnis informiert. Bei positiver Prüfung versendet die zuständige Behörde einen Genehmigungsbescheid an Sie.

Voraussetzungen

  • Zusammenschluss von Handwerksinnungen
    Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Handwerksinnungen des gleichen Handwerks oder sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke im Bezirk eines Landes
  • Einmaligkeit
    Es besteht nicht bereits ein anderer Landesinnungsverband im Bundesland.
  • Beschluss
    Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitgliederversammlung war beschlussfähig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung einer Satzung oder Satzungsänderung
    Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
  • Neue Satzung
    Gegebenfalls die alte Satzung, falls eine Änderung genehmigt werden soll
  • Beschluss der Mitgliederversammlung
    Protokoll, Einladung

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

In einfachen Fällen 3-4 Wochen, bei länderübergreifenden Verfahren ist mit längerer Bearbeitungszeit zu rechnen.

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