Opfer von Gewalttaten - Beratung und Unterstützung
Sie können sich beraten und unterstützen lassen, wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind und dadurch im alltäglichen Leben stark beeinträchtigt sind. Die Angebote sind kostenlos und unabhängig und richten sich sowohl an Betroffene selbst als auch an deren Angehörige.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfassen:
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfassen:
- Auskünfte und Unterstützung zu möglichen Ansprüchen der sozialen Sicherung. Dazu gehören unter anderem die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Ihnen wird geholfen, die richtigen Anträge zu stellen, zum Beispiel das Antragsverfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
- Sie werden beim Ausfüllen der Anträge unterstützt.
- Sie werden darüber informiert, welche Unterlagen erforderlich sind und warum diese benötigt werden.
Voraussetzungen
- Sie haben Gewalt erlebt
- Sie sind Zeuge einer Gewalttat
- Sie sind ein Angehöriger des Opfers einer Gewalttat
-
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die E-Mail: kundencenter-beratung@lageso.berlin.de
Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Faltblatt Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
- Broschüre Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland (Bundesministerium der Justiz)
- Opfer von Gewalttaten - Unterstützung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim LAGeSo -Versorgungsamt - Kundencenter in Anspruch genommen werden.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die E-Mail: kundencenter-beratung@lageso.berlin.de