Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Beratung am Standort Amt für Soziales

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Amt für Soziales
- Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7, 10405 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-6513
- E-Mail: post.sozialamt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.
Öffnungszeiten
-
-
Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde) -
Dienstag
-
09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
09:00 - 11.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice) -
Mittwoch
-
Nur nach Vereinbarung
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde) -
Donnerstag
-
09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
15.00 - 17.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice) -
Freitag
-
Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Arbeitsgruppe Sozialdienst / Fachstelle soziale Wohnhilfe ab Oktober 2023: Montag und Mittwoch 9.00 - 11.00 Uhr
- Hilfe zu Pflege: Aufgrund der dringenden Bearbeitung aktueller Arbeitsrückstände bietet der Bereich Hilfe zur Pflege in der Zeit vom 09.10.2023 bis 20.10.2023 keine allgemeinen Sprechzeiten an. Lediglich Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, werden von den Kolleg:innen bedient; beachten Sie hierzu bitte die Hinweise vor Ort.
- Arbeitsgruppe Sozialdienst / Fachstelle soziale Wohnhilfe ab Oktober 2023: Montag und Mittwoch 9.00 - 11.00 Uhr
- Hilfe zu Pflege: Aufgrund der dringenden Bearbeitung aktueller Arbeitsrückstände bietet der Bereich Hilfe zur Pflege in der Zeit vom 09.10.2023 bis 20.10.2023 keine allgemeinen Sprechzeiten an. Lediglich Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, werden von den Kolleg:innen bedient; beachten Sie hierzu bitte die Hinweise vor Ort.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- S2
- S41
- S42
- S8
- S85
-
0.8km
S Greifswalder Str.
- S2
- S41
- S42
- S8
- S85
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- Bus
-
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- 156
-
0.6km
Rietzestr.
- 156
- 158
-
0.8km
S Greifswalder Str.
- 158
-
0.9km
Erich-Weinert-Str.
- 156
-
0.9km
Schieritzstr.
- 156
- 158
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- Tram
-
-
0.2km
Fröbelstr.
- M2
-
0.2km
Prenzlauer Allee/Danziger Str.
- M10
- M2
-
0.4km
Winsstr.
- M10
-
0.5km
S Prenzlauer Allee
- M2
-
0.5km
Husemannstr.
- M10
-
0.2km
Fröbelstr.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Beratung
Zu folgenden Themen können Sie sich im Landesamt für Flüchtingsangelegenheiten beraten lassen:
- allgemeine sowie leistungsrechtliche Beratung
- soziale Beratung
- Beratung sowie Hilfen zur freiwilligen Rückkehr und Weiterwanderung (Der Service der RuW richtet sich an alle in Berlin lebenden ausländischen Staatsbürger/innen, dieses schließt EU-Bürger/innen und Touristen ein)
Voraussetzungen
-
Sie sind Ausländer/in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und besitzen einen bestimmte Aufenthaltstitel
Leistungsberechtigte/r Ausländer/in ist, wer einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:
- AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
- AE nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
- AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende humanitäre/persönlich Gründe)
- AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG soweit die Duldung noch nicht seit 18 Monaten ausgesetzt ist (rechtliche, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall nicht absehbar ist)
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung)
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten)
- Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag)
- Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag)
Erforderliche Unterlagen
- Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls
Formulare
- Antrag auf Sozialhilfe - Antragsbogen A -
- Anlage 1 - über Unterhalt zum Antrag auf Sozialhilfe
- Anlage 2 - für Ausländerinnen und Ausländer / Asylbewerberinnen und Asylbewerber zum Antrag auf Sozialhilfe
- Anlage 3 - über Grundvermögen zum Antrag auf Sozialhilfe
- Anlage 6 - über Mietschulden zum Antrag auf Sozialhilfe
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
60 min