Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
  • John-F.-Kennedy-Platz 1 10825 Berlin
  • Postanschrift
    10820 Berlin
  • Tel.: (030) 90277-2349
  • Fax: (030) 90277-7852
  • Homepage
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
  • Dienstag

      09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
      09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung
      09:00-12:00 Uhr: Bauaktenarchiv und nach vorheriger Vereinbarung.
  • Mittwoch

      09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
  • Donnerstag

      09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
  • Freitag

      09:00-15:00 Uhr: Geschäftsstelle
      09:00-12:00 Uhr: Bauaktenarchiv und nach vorheriger Vereinbarung.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse
    Um Einsicht in die verwahrten Bauakten zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
    • Eigentümer/innen,
    • Bevollmächtigte oder
    • Hausverwaltungen

Erforderliche Unterlagen

  • Grundbuchauszug
    (nicht älter als sechs Wochen)
  • Personalausweis oder Verwaltervollmacht (aktuell)
  • Vollmacht des Eigentümers für die Einsichtnahme und eine Foto- bzw. Kopiererlaubnis (ggf. eine Untervollmacht)
    nur notwendig,
    • wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
    • oder als Hausverwaltung
  • Kostenübernahmeerklärung
    nur notwendig,
    • wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
    • oder als Hausverwaltung

Gebühren

  • 36,00 Euro: Mindestgebühr
  • ca. 25,00 Euro: pro Akte (Es handelt sich um eine Rahmengebühr.)

Chat

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