Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- John-F.-Kennedy-Platz 1 , 10825 Berlin
-
Postanschrift10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-2349
- Fax: (030) 90277-7852
- E-Mail: bauaufsicht@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Öffnungszeiten
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Dienstag
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung
09:00-12:00 Uhr: Bauaktenarchiv und nach vorheriger Vereinbarung. -
Mittwoch
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09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Donnerstag
-
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
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Freitag
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09:00-15:00 Uhr: Geschäftsstelle
09:00-12:00 Uhr: Bauaktenarchiv und nach vorheriger Vereinbarung.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Innsbrucker Platz
- S45
- S46
- S42
-
S Schöneberg
- S45
- S46
- S41
- S42
- S1
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S+U Innsbrucker Platz
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U-Bahn
-
Bus
-
Rathaus Schöneberg
- M46
- N7X
- 143
- M43
-
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
U Bayerischer Platz
- N7
-
Rathaus Schöneberg
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.
Voraussetzungen
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Berechtigtes Interesse
Um Einsicht in die verwahrten Bauakten zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
- Eigentümer/innen,
- Bevollmächtigte oder
- Hausverwaltungen
Erforderliche Unterlagen
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Grundbuchauszug
(nicht älter als sechs Wochen) - Personalausweis oder Verwaltervollmacht (aktuell)
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Vollmacht des Eigentümers für die Einsichtnahme und eine Foto- bzw. Kopiererlaubnis (ggf. eine Untervollmacht)
nur notwendig,
- wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
- oder als Hausverwaltung
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Kostenübernahmeerklärung
nur notwendig,
- wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
- oder als Hausverwaltung
Gebühren
- 36,00 Euro: Mindestgebühr
- ca. 25,00 Euro: pro Akte (Es handelt sich um eine Rahmengebühr.)