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Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

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Öffnungszeiten

Montag
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
Dienstag
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
09:00-12:00 Uhr: Sachbearbeitung und nach vorheriger Vereinbarung
09:00-12:00 Uhr: Bauaktenarchiv und nach vorheriger Vereinbarung.
Mittwoch
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
Donnerstag
09:00-16:00 Uhr: Geschäftsstelle
Freitag
09:00-15:00 Uhr: Geschäftsstelle
09:00-12:00 Uhr: Bauaktenarchiv und nach vorheriger Vereinbarung.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Beratungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse
    Um Einsicht in die verwahrten Bauakten zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
    • Eigentümer/innen,
    • Bevollmächtigte oder
    • Hausverwaltungen

Erforderliche Unterlagen

  • Grundbuchauszug
    (nicht älter als sechs Wochen)
  • Personalausweis oder Verwaltervollmacht (aktuell)
  • Vollmacht des Eigentümers für die Einsichtnahme und eine Foto- bzw. Kopiererlaubnis (ggf. eine Untervollmacht)
    nur notwendig,
    • wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
    • oder als Hausverwaltung
  • Kostenübernahmeerklärung
    nur notwendig,
    • wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
    • oder als Hausverwaltung

Gebühren

  • 36,00 Euro: Mindestgebühr
  • ca. 25,00 Euro: pro Akte (Es handelt sich um eine Rahmengebühr.)