Parkausweis für Bewohner ersetzen am Standort Bürgeramt 1 (Kreuzberg), Yorckstraße

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
      ab 01.11.2025: 08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
      ab 01.11.2025: 08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Samstag

      09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
      An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient. Dienstleistungen, für die üblicherweise keine Termine erforderlich sind, werden am Samstag nicht angeboten. Auch die Ausgabe fertiggestellter Dokumente sowie die Barzahlung sind Samstags nicht möglich. Allgemeine Informationen können an Samstagen ebenfalls nicht erteilt werden.

      Hier finden Sie eine Terminübersicht.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Alle Bürgeramter in Friedrichshain-Kreuzberg am 05.11.2025 geschlossen

Wegen einer Personalversammlung bleiben alle Bürgeramter in Friedrichshain-Kreuzberg am 05.11.2025 geschlossen.

Die Abholung von Personaldokumenten ist nicht möglich!


  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen (keine Barzahlung).

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

3. Etage

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von 6,00 Euro pro Antrag von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt hier eine Fotolösung, die auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet ist.


Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Parkausweis für Bewohner ersetzen

Sie können Ihren derzeit gültigen Bewohnerparkausweis ersetzen lassen, wenn er Ihnen verloren gegangen oder beschädigt worden ist. Die Gültigkeitsdauer Ihres Bewohnerparkausweises verändert sich nicht.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises. Das können Sie online erledigen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort in den bezirklichen Bürgerämtern der Parkzone.

2. Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Antrag. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.

3. Die Behörde prüft Ihren Antrag. Den Parkausweis erhalten Sie anschließend per Post.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Verlust oder Beschädigung des bisher gültigen Bewohnerparkausweises
    Sie haben Ihren gültigen Bewohnerparkausweis verloren oder beschädigt.
  • Sie sind weiterhin Bewohner/in einer Parkraumbewirtschaftungszone
  • Sie sind weiterhin Zulassungsinhaber/in eines zugelassenen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen
    Das gilt auch für Mietwagen.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises
    Sie können den Antrag online stellen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort in den bezirklichen Bürgerämtern der Parkzone.

    • Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
    • Bei schriftlicher Antragstellung per Post: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung.
    • Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit.
  • Parkausweisnummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
    Eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) ist notwendig. Name und Anschrift der Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen.
  • Bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort: Identitätsnachweis (in Kopie)
    • Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse.
    • Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen bzw. mitbringen.
  • Nachweis des Verlustes oder einer Beschädigung
    Der Verlust oder die Beschädigung muss möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden z. B. durch die Bestätigung über die Verlustmeldung der Polizei bzw. einer anderen Verlusterklärung.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
    Nur wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu beantragen und entgegenzunehmen, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht.
  • Hinweis zum Datenschutz
    Alle anderen nicht relevanten Daten wie beispielsweise Größe, Augenfarbe, Passbild, Zugangsnummer, weitere Angaben zum Kraftfahrzeug etc. können im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes unkenntlich gemacht werden.

Gebühren

10,20 Euro: Für die Ersatzausstellung (durch Neuausstellung) eines Bewohnerparkausweises

Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

bis zu 4 Wochen
Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.

Hinweise zur Zuständigkeit

Beantragen Sie den Bewohnerparkausweis in dem Bezirk, in dem die Parkraumbewirtschaftungszone liegt.

Ausnahme: Zuständig für die gesamte Flottwellstraße ist das Bezirksamt Mitte.