Asbest - Hinweise zu nicht fachgerechten Tätigkeiten mit Asbest melden

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Gewerbetreibende, Handwerker, Heimwerker oder Privatpersonen Tätigkeiten mit Asbest in Berlin ausführen, wodurch andere Personen gefährdet werden, können Sie die zuständige Behörde darauf hinweisen.

Bei Verdacht auf Erfüllung einer Straftat, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben.

Verfahrensablauf
  1. Kontaktieren Sie das LAGetSi (Referat I B) per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite des LAGetSi.
  2. Geben Sie alle Informationen an, die unter „Erforderliche Unterlagen" abgefragt werden.
  3. Das LAGetSi prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Bedarf bei Ihnen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zu den Tätigkeiten
    • Ort, an dem Tätigkeiten mit Asbest stattfinden / stattgefunden haben,
    • Zeitpunkt / Zeitraum der Tätigkeiten mit Asbest,
    • wenn möglich Angaben zur Person / Firma, die diese Tätigkeiten ausführt / ausgeführt hat,
    • wünschenswert sind Fotos von den Tätigkeiten und dem Umfeld

Gebühren

keine

Für Sie zuständig