Pflege-Wohngemeinschaften - Jahresmeldung einreichen

Eine Pflege-Wohngemeinschaft oder eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft muss der Heimaufsicht jährlich, mit Stichtag 31. Dezember, aktualisierende Angaben melden (Jahresmeldung).

Durch Absenden der Jahresmeldung kommen die verantwortlichen Leistungsanbieter bzw. die verantwortlichen Personen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nach.

Online Verfahren

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind meldepflichtig
    Meldepflichtig sind Sie, wenn Sie
    • in einer selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaft leben und die Verantwortung für die Wohngemeinschaft tragen
    oder
    • Hauptleistungsanbieter in einer anbieterverantworteten Pflege-Wohngemeinschaft oder Intensivpflege-Wohngemeinschaft sind und die Verantwortung für die Wohngemeinschaft tragen
    oder
    • als Hauptleistungsanbieter in einer Bestands-Pflege-Wohngemeinschaft, die bereits vor dem 1. Dezember 2021 bestand, Nutzerinnen und Nutzer pflegen und betreuen.
  • Frist: 15. Februar des folgenden Jahres
    Die Jahresmeldung muss bis zum 15. Februar des folgenden Jahres eingereicht werden, wenn Sie für eine selbstverantwortete, anbieterbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaft oder eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft melden.
  • Für eine Wohngemeinschaft mit Bestandsschutz: Frist: 28. Februar 2023
    Die Jahresmeldung muss bis zum 28. Februar 2023 eingereicht werden, wenn Sie für eine Wohngemeinschaft melden, welche vor dem 1. Dezember 2021 in Betrieb (Bestandsschutz) gegangen ist.
  • Es haben sich Änderungen im Vergleich zur Erst- oder Vorjahres-Stichtagsmeldung ergeben
    Bitte beachten Sie, dass Unterlagen oder Nachweise nur dann einzureichen sind, wenn sich tatsächlich Änderungen im Vergleich zur Erst- oder Vorjahres-Stichtagsmeldung ergeben haben.
  • Ggf. müssen Daten vor der Übermittlung geschwärzt werden
    Bitte beachten Sie, dass personenbezogene Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen sowie biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung, nicht an die Heimaufsicht übermittelt werden dürfen.
    • Bespiele: gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Hobbies: Engagement in kirchlichen Institution, Gewerkschaften, Parteien, Aufenthalt in Reha-, Entzugs- und psychischen Kliniken, Angaben zu längeren Ausfallzeiten mit Nennung der Erkrankung, Statusangeben zu Schwangerschaften von Mitarbeitern

Erforderliche Unterlagen

  • Jahresmeldung für Pflege-Wohngemeinschaften (Stichtag 31. Dezember)
    Online möglich oder Sie nehmen Kontakt mit der Heimaufsicht auf, wenn Ihnen die Meldung über das Online-Verfahren nicht möglich sein sollte.
    • Für die Online-Meldung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG / JPEG oder PNG bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Gesamtgröße aller übermittelnden Dateien darf 30 MB nicht überschreiten.
  • Personaleinsatzplan
    (nur für anbieterverantwortete und Intensivpflege-Wohngemeinschaften)
    • Dem Personaleinsatzplan (Mustervorlage s. „Formulare“) müssen die vorgesehene Zahl der einzusetzenden Personen insbesondere die der Pflege- und Betreuungskräfte sowie eine Darstellung, wie die Dienste in der Wohngemeinschaft besetzt werden sollen, zu entnehmen sein.
  • Nutzer/-innenliste
    (nicht verpflichtend, nur fakultativ)
    • Sie haben die Möglichkeit, hier eine Liste der am Stichtag der Meldung in der Wohngemeinschaft lebenden Nutzerinnen und Nutzer (und deren gesetzliche Vertretungspersonen) zu übermitteln.
  • Bei Änderungen: Unterlagen zu rechtlichen Verhältnissen des Gründers/der Gründerin, dem/der Leistungsanbieter/in und/oder dem/der Anbieter/Anbieterin des Raumes zum Wohnen untereinander
    Hierzu gehören z. B. Handelsregisterauszug, Auszug aus dem Vereinsregister, Kooperationsverträge zwischen der vorgenannten Personengruppe.
  • Bei Änderungen: Raumverzeichnis
    Das Raumverzeichnis (Mustervorlage s. „Formulare“) enthält Angaben zur Nutzungsart der Räume, Lage, Zahl und Größe der Räume, die vorgesehene Belegung der Nutzerzimmer (vorgesehene Platzzahl), aufgeteilt nach Spezialisierung.
    • Für Bestands-Pflege-Wohngemeinschaften: fakultativ
    • Für selbstverantworte Pflegewohngemeinschaften: Bei Änderung zum Vorjahr der Nutzungsart der Räume, der Lage, Zahl und Größe der Räume, der vorgesehenen Belegung der Nutzerzimmer (vorgesehene Platzzahl).
    • Für anbieterverantwortete Pflege- und Intensivpflege-Wohngemeinschaften: Bei Änderung zum Vorjahr der Nutzungsart der Räume, der Lage, Zahl und Größe der Räume, der vorgesehenen Belegung der Nutzerzimmer (vorgesehene Platzzahl), der Aufteilung nach Spezialisierung (Menschen mit Demenz, Menschen mit schwerem neurologischen Schädigungen (Wachkoma) in der Phase F, langzeitbeatmete Menschen).
  • Bei Änderungen: Konzeption der Leistungserbringung
    (nur für anbieterverantwortete Pflege- und Intensivpflege-Wohngemeinschaften)
  • Bei Änderungen: Qualifikationsnachweis der Ansprechperson in leitender Tätigkeit
    (nur für anbieterverantwortete und Intensiv-Pflege-Wohngemeinschaften)
    Pflicht bei Änderungen der Ansprechperson des Hauptleistungsanbieters, zur Anerkennung und Sicherstellung der übergreifenden Betriebsabläufe in der Wohngemeinschaft:
    • mindestens dreijährige berufliche Ausbildung oder Hochschulabschluss
    • eine betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation bzw. pflegerische, sozialpflegerische oder sozialpädagogische Zusatzqualifikation
    • beruflicher Werdegang (aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Lebenslauf) zum Nachweis einer mindestens zweijährigen Leitungstätigkeit in einer stationären Einrichtung, einem ambulanten Dienst oder einer vergleichbaren Einrichtung
  • Bei Änderungen: Qualifikationsnachweis der verantwortlichen Pflegefachkraft
    (nur für anbieterverantwortete Pflege- und Intensivpflege-Wohngemeinschaften)
    Pflicht bei Änderungen bei der verantwortlichen Pflegefachkraft:
    • mindestens dreijährige berufliche Ausbildung
    • beruflicher Werdegang (aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Lebenslauf) zum Nachweis einer praktischen Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre vor Weiterbildung
    • Weiterbildung für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl von 460 Stunden und ggf. über weitere fachspezifische Fortbildungen bzw. Weiterbildungsnachweise (z. B. im Bereich Gerontopsychiatrie/Psychiatrie)
  • Bei Änderungen: (Muster-)Mietvertrag
    (nur für anbieterverantwortete Pflege- und Intensivpflege- Wohngemeinschaften)
    • Sollten sich die Mietverträge für die Pflege-Wohngemeinschaft inhaltlich und/oder die Adressdaten des Vermieters oder der Vermieterin seit der letzten eingereichten Jahresmeldung geändert haben muss ein entsprechender Muster-Mietvertrag übermittelt werden.
  • Bei Änderungen: (Muster-) Pflege- und Betreuungsverträge
    (nur für anbieterverantwortete Pflege- und Intensivpflege Wohngemeinschaften)
    • Sollten sich Pflege- und Betreuungsverträge bzw. sonstige Service-Verträge oder sonstige Vereinbarungen zwischen dem verantwortlichen Leistungsanbieter und den Nutzer/innen seit der letzten eingereichten Jahresmeldung geändert haben, muss ein entsprechendes Muster des Vertrags bzw. der Vereinbarung übermittelt werden (z.B. bei Änderung des Hauptleistungsanbieters und/oder Änderung von Vertragsinhalten)
  • Bei Änderungen: Vereinbarungen zwischen den Nutzer/innen der gemeinschaftlich betreuten Pflege-Wohngemeinschaft
    (nur für anbieterverantwortete Pflege- und Intensivpflege-Wohngemeinschaften)
    • Sollten sich ggf. die Wohngemeinschaftsordnung, Gemeinschaftsvereinbarungen oder sonstige Vereinbarungen zwischen den Nutzerinnen und Nutzern geändert haben, müssen diese übermittelt werden.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

keine

Für Sie zuständig

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