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Gewerbe - Fortführung durch eine Stellvertretung beantragen am Standort Ordnungsamt
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Tel.: (030) 90277-3460
- Fax: (030) 90277-3464
- E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Tempelhof
- S45
- S46
- S42
- S41
-
S+U Tempelhof
-
U-Bahn
-
U Alt-Tempelhof
- U6
-
U Kaiserin-Augusta-Str.
- U6
-
S+U Tempelhof
- U6
-
U Ullsteinstr.
- U6
-
U Paradestr.
- U6
-
U Westphalweg
- U6
-
U Alt-Tempelhof
-
Bus
-
Rathaus Tempelhof
- 184
- N6
-
U Kaiserin-Augusta-Str.
- 184
- N6
-
U Alt-Tempelhof
- 246
- M46
- N7X
- N84
- 140
- 184
- N6
-
Berlinickeplatz
- 246
- N84
- 140
- M46
- N7X
-
Albrechtstr./Manteuffelstr.
- 184
- 246
- N84
-
U Tempelhof/Ringbahnstr.
- 140
- 184
- N6
- N84
-
Wenckebachstr.
- 170
-
Berlin, Colditzstr.
- 170
-
U Ullsteinstr./Ordensmeisterstr.
- N6
- 170
-
Felixstr.
- 246
- M46
- N7X
-
Rathaus Tempelhof
-
Regionalbahn
-
S Südkreuz Bhf
- RE3
- RE4
- RE8
- RE5
- RB24
- RB10
- RB14
-
S Südkreuz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbe - Fortführung durch eine Stellvertretung beantragen
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet. Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen. Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Voraussetzungen
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Gewerbeuntersagung
Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges -
Ggf. Persönliche Zuverlässigkeit der stellvertretenden Person bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe
Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe muss der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung persönlich zuverlässig sein und dies mit entsprechenden aktuellen Nachweisen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachweisen. - Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Gestattung zur Fortführung des Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person
Der Antrag kann formlos schriftlich oder elektronisch (zum Beispiel per E-Mail) gestellt werden. Es müssen Angaben zur antragsstellenden Person und zur stellvertretenden Person enthalten sein. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Gebühren
100,00 bis 500,00 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen.