Gewerbe - Fortführung durch eine Stellvertretung beantragen am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Dienstag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Mittwoch

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Donnerstag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Freitag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bis auf Weiteres erfolgt persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf während der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 122 Lübener Weg, 322 Lindauer Allee, 120, 320 Paracelsus Bad
U-Bahn
  • U 8 Paracelsus-Bad

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerbe - Fortführung durch eine Stellvertretung beantragen

Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet. Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen. Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

Voraussetzungen

  • Gewerbeuntersagung
    Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
  • Ggf. Persönliche Zuverlässigkeit der stellvertretenden Person bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe
    Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe muss der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung persönlich zuverlässig sein und dies mit entsprechenden aktuellen Nachweisen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachweisen.
  • Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gestattung zur Fortführung des Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person
    Der Antrag kann formlos schriftlich oder elektronisch (zum Beispiel per E-Mail) gestellt werden. Es müssen Angaben zur antragsstellenden Person und zur stellvertretenden Person enthalten sein.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Gebühren

100,00 bis 500,00 Euro je Aufwand

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen.

Chat

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