Waffenrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen/ändern am Standort Waffenbehörde

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Es wird darauf hingewiesen, dass bei großem Besucherandrang ggf. der Zugang zur Waffenbehörde bereits vor dem Ende der Sprechzeit geschlossen werden muss.
Bitte nutzen Sie daher weiterhin die Möglichkeiten, Anträge, Anzeigen, etc. per E-Mail, im Online-Verfahren oder per Post zu übersenden bzw. bei der Hauswache abzugeben.

Nach der geltenden Hausordnung werden alle Besucherinnen und Besucher durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst einer Sicherheitskontrolle unterzogen.

Das Gebäude darf nicht mit Waffen, verbotenen oder gefährlichen Gegenständen betreten werden. Im Falle des Mitführens sind diese Gegenstände beim Sicherheits- und Ordnungsdienst anzuzeigen und in Verwahrung zu geben.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Waffenrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen/ändern

Für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde. Die Erlaubnis benötigen Sie auch, wenn Sie eine orstfeste Schießstätte in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten.

Eine ortsfesten Schießstätte ist eine Anlage, die
  • dem Schießsport
  • oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen
  • oder der Erprobung von Schusswaffen
  • oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung
dient.

Mit der Betriebserlaubnis wird die Aufnahme des Schießbetriebes erlaubt. Gleichzeitig wird festgelegt,
  • mit welchen Waffen
  • auf welche Entfernung und
  • zu welchem Zweck
geschossen werden darf.

Des Weiteren beinhaltet die Betriebserlaubnis Sicherheitsauflagen, die durch den Erlaubnisinhaber oder seine Vertreter (sogenannte Standaufsichten) zu überwachen sind.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Die Schießstätte ist ortsfest
    Wer eine ortsveränderliche Schießstätte betreiben möchte, benötigt einen anderen Antrag (mehr unter "Weiterführende Informationen").
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
  • ggf. ist eine Änderung der ortsfesten Schießstätte beabsichtigt
    • in der Beschaffenheit
    • in der Art der Nutzung
  • Überprüfung durch anerkannte Sachverständige vor Inbetriebnahme
    Schießstätten sind vor der erstmaligen Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen durch staatlich anerkannte Schießstandsachverständige zu überprüfen. Die Kosten dafür muss der Betreiber tragen.
  • weitere Erlaubniserfordernisse liegen vor
    bauschutz-, brandschutz- und immissionsschutzrechtliche Prüfung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb/ Änderung der Beschaffenheit/ Art der Nutzung einer ortsfesten Schießstätte
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
    • Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
    • Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
    Der Antrag kann nur mit vollständigen Angaben und Nachweisen abgesendet bzw. bearbeitet werden.
  • ggf. Angaben über die beabsichtigte Änderung der Schießstätte
  • Personalausweis oder Reisepass
    als Kopie oder Foto
  • Sicherheitstechnisches Gutachten eines/einer anerkannten Sachverständigen
  • Nachweis über das Bestehen einer Haftpflicht- und Unfallversicherung
    Haftpflicht- und Unfallversicherung mit den gesetzlich vorgegebenen Mindestdeckungssummen. Die Mindestdeckungssumme besträgt 1 Million Euro
    • pauschal für Personen- und Sachschäden
    • sowie gegen Unfall für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10.000 Euro für den Todesfall und 100.000 Euro für den Invaliditätsfall
  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • Protokoll der Schlussabnahme der bau-, brandschutz- und emissionsschutzrechtlichen Prüfung

Gebühren

Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang.

  • 228,00 bis 597,00 Euro: Erteilung der Erlaubnis
Weitere Gebühren nach der Erteilung
  • 195,00 bis 220,00 Euro: alle vier Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Schießstätte
  • Kosten für die Beteiligung eines Gutachters oder einer Gutachterin
  • 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit

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