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Waffenrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer ortsfesten Schießstätte beantragen/ändern
Für den Betrieb einer ortsfesten Schießstätte benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde. Die Erlaubnis benötigen Sie auch, wenn Sie eine orstfeste Schießstätte in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten.
Eine ortsfesten Schießstätte ist eine Anlage, die
Mit der Betriebserlaubnis wird die Aufnahme des Schießbetriebes erlaubt. Gleichzeitig wird festgelegt,
Des Weiteren beinhaltet die Betriebserlaubnis Sicherheitsauflagen, die durch den Erlaubnisinhaber oder seine Vertreter (sogenannte Standaufsichten) zu überwachen sind.
Eine ortsfesten Schießstätte ist eine Anlage, die
- dem Schießsport
- oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen
- oder der Erprobung von Schusswaffen
- oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung
Mit der Betriebserlaubnis wird die Aufnahme des Schießbetriebes erlaubt. Gleichzeitig wird festgelegt,
- mit welchen Waffen
- auf welche Entfernung und
- zu welchem Zweck
Des Weiteren beinhaltet die Betriebserlaubnis Sicherheitsauflagen, die durch den Erlaubnisinhaber oder seine Vertreter (sogenannte Standaufsichten) zu überwachen sind.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Die Schießstätte ist ortsfest
Wer eine ortsveränderliche Schießstätte betreiben möchte, benötigt einen anderen Antrag (mehr unter "Weiterführende Informationen"). - Mindestalter: 18 Jahre
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
-
ggf. ist eine Änderung der ortsfesten Schießstätte beabsichtigt
- in der Beschaffenheit
- in der Art der Nutzung
-
Überprüfung durch anerkannte Sachverständige vor Inbetriebnahme
Schießstätten sind vor der erstmaligen Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen durch staatlich anerkannte Schießstandsachverständige zu überprüfen. Die Kosten dafür muss der Betreiber tragen. -
weitere Erlaubniserfordernisse liegen vor
bauschutz-, brandschutz- und immissionsschutzrechtliche Prüfung
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb/ Änderung der Beschaffenheit/ Art der Nutzung einer ortsfesten Schießstätte
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
- Online-Abwicklung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Benennen Sie die Dateien wie folgt: Vorname_Nachname_Beschreibung.pdf
- Alternativ Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder E-Mail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.
- ggf. Angaben über die beabsichtigte Änderung der Schießstätte
-
Personalausweis oder Reisepass
als Kopie oder Foto - Sicherheitstechnisches Gutachten eines/einer anerkannten Sachverständigen
-
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflicht- und Unfallversicherung
Haftpflicht- und Unfallversicherung mit den gesetzlich vorgegebenen Mindestdeckungssummen. Die Mindestdeckungssumme besträgt 1 Million Euro
- pauschal für Personen- und Sachschäden
- sowie gegen Unfall für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10.000 Euro für den Todesfall und 100.000 Euro für den Invaliditätsfall
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Protokoll der Schlussabnahme der bau-, brandschutz- und emissionsschutzrechtlichen Prüfung
-
ggf. vergangene Meldeanschriften
Sollten Sie in den letzten 10 Jahren außerhalb Berlins gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.
Gebühren
Der Antrag ist kostenpflichtig. Ihnen wird ein Gebührenbescheid zugestellt. Die weitere Bearbeitung erfolgt nach Zahlungseingang.
- 228,00 bis 597,00 Euro: Erteilung der Erlaubnis
- 195,00 bis 220,00 Euro: alle vier Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Schießstätte
- Kosten für die Beteiligung eines Gutachters oder einer Gutachterin
- 61,00 Euro: alle drei Jahre, für die regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Merkblatt über die Aufbewahrung von Waffen und Munition (Polizei Berlin)
- Waffenbehörde der Polizei Berlin
- Informationen zum Waffenrecht - Merkblatt für Eltern und Lehrer (Polizei Berlin)
- Hinweisblatt für Personen, die Waffen geerbt haben (Dienstleistung)
- Waffenrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte beantragen (Dienstleistung)
Für Sie zuständig
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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