Aufenthaltsdokument-GB (für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen) auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltsdokument-GB (für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen) auf einen neuen Pass übertragen

Sie besitzen ein Aufenthaltsdokument-GB und haben einen neuen Pass bekommen?

Dann ist die Plastikkarte Ihres Aufenthaltstitels Aufenthaltsdokument-GB nicht mehr gültig. Denn diese Plastikkarte verweist auf Ihren alten Pass.
Ihr Aufenthaltstitel Aufenthaltsdokument-GB bleibt aber trotzdem gültig.

Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch.

Ihr Aufenthaltsdokument-GB ist befristet und nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann kommen Sie bitte erst zur Verlängerung des Aufenthaltsdokument-GB in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.

Sie möchten verreisen?
Wenn kurzfristig keine Termine frei sind, können Sie trotzdem ins Ausland verreisen.
Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel Aufenthaltsdokument-GB noch gültig ist und Sie den alten Pass noch besitzen.
Nehmen Sie den alten und den neuen Pass und das Aufenthaltsdokument-GB auf Ihre Reise mit.
Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Botschaft des Reiselandes).

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
    grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen.
  • Übertragung in einem Bürgeramt
    Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
    • Sie besitzen den abgelaufenen Pass.
    • Das Aufenthaltsdokument-GB wurde durch das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt.
    • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 12 Monate.
    • Sie haben Deutschland nicht länger als 12 Monate durchgehend verlassen.
  • Übertragung im Landesamt für Einwanderung
    Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, das Aufenthaltsdokument-GB wurde nicht durch das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist das Landesamt für Einwanderung für die Übertragung zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr neuer Pass
  • Ihr alter Pass
    Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
  • Ihr Aufenthaltsdokument-GB, gegebenenfalls zusammen mit dem Zusatzblatt
    Ihnen wurde zum elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) auch ein Zusatzblatt (gefaltetes Dokument aus Papier) ausgestellt? Dann bringen Sie bitte auch dieses Zusatzblatt mit.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

Gebühren

  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben noch Ihren alten Pass;
  • Das Aufenthaltsdokument-GB wurde in Berlin ausgestellt;
  • Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 12 Monate;
  • Sie haben Deutschland nicht länger als 12 Monate durchgehend verlassen.
In allen anderen Fällen: Landesamt für Einwanderung

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