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Aufenthaltsdokument-GB (für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen) auf einen neuen Pass übertragen am Standort Bürgeramt Schöneweide
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Schöneweide
- Michael-Brückner-Str. 1 , 12439 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-4021
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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07:30-15:30 Uhr
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr
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Mittwoch
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07:30-14:00 Uhr
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Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr
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Freitag
-
07:30-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Schöneweide Bhf
- S45
- S46
- S8
- S9
- S42
- S85
-
S Schöneweide Bhf
-
Bus
-
S Schöneweide Bhf
- S46
- S9
- 160
- 165
- N60
- N65
-
S Schöneweide Bhf
-
Tram
-
S Schöneweide Bhf
- 21
- 37
- 60
- 63
- 67
- M17
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S Schöneweide Bhf
-
Regionalbahn
-
S Schöneweide Bhf
- RB32
- RB24
- FEX
-
S Schöneweide Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich. Dies gilt auch für die Abholung beantragter Personaldokumente. Termine können Sie online über die Bürgeramtsstandorte oder über das Bürgertelefon 115 vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass eine Terminvergabe per E-Mail nicht möglich ist.Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
Allgemeine Informationen
- Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
- Es ist kein Fotoautomat vorhanden.
- Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltsdokument-GB (für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen) auf einen neuen Pass übertragen
Sie besitzen ein Aufenthaltsdokument-GB und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann ist die Plastikkarte Ihres Aufenthaltstitels Aufenthaltsdokument-GB nicht mehr gültig. Denn diese Plastikkarte verweist auf Ihren alten Pass.
Ihr Aufenthaltstitel Aufenthaltsdokument-GB bleibt aber trotzdem gültig.
Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch.
Ihr Aufenthaltsdokument-GB ist befristet und nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann kommen Sie bitte erst zur Verlängerung des Aufenthaltsdokument-GB in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.
Sie möchten verreisen?
Wenn kurzfristig keine Termine frei sind, können Sie trotzdem ins Ausland verreisen.
Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel Aufenthaltsdokument-GB noch gültig ist und Sie den alten Pass noch besitzen.
Nehmen Sie den alten und den neuen Pass und das Aufenthaltsdokument-GB auf Ihre Reise mit.
Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Botschaft des Reiselandes).
Dann ist die Plastikkarte Ihres Aufenthaltstitels Aufenthaltsdokument-GB nicht mehr gültig. Denn diese Plastikkarte verweist auf Ihren alten Pass.
Ihr Aufenthaltstitel Aufenthaltsdokument-GB bleibt aber trotzdem gültig.
Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch.
Ihr Aufenthaltsdokument-GB ist befristet und nur noch maximal 6 Monate gültig?
Dann kommen Sie bitte erst zur Verlängerung des Aufenthaltsdokument-GB in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.
Sie möchten verreisen?
Wenn kurzfristig keine Termine frei sind, können Sie trotzdem ins Ausland verreisen.
Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel Aufenthaltsdokument-GB noch gültig ist und Sie den alten Pass noch besitzen.
Nehmen Sie den alten und den neuen Pass und das Aufenthaltsdokument-GB auf Ihre Reise mit.
Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Botschaft des Reiselandes).
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Berlin
-
Persönliche Vorsprache mit Termin
Übertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung
grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen. -
Übertragung in einem Bürgeramt
Sie können grundsätzlich in jedem Berliner Bürgeramt den Übertrag vornehmen lassen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie besitzen den abgelaufenen Pass.
- Das Aufenthaltsdokument-GB wurde durch das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt.
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 12 Monate.
- Sie haben Deutschland nicht länger als 12 Monate durchgehend verlassen.
-
Übertragung im Landesamt für Einwanderung
Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, das Aufenthaltsdokument-GB wurde nicht durch das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist das Landesamt für Einwanderung für die Übertragung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr neuer Pass
-
Ihr alter Pass
Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit. -
Ihr Aufenthaltsdokument-GB, gegebenenfalls zusammen mit dem Zusatzblatt
Ihnen wurde zum elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte) auch ein Zusatzblatt (gefaltetes Dokument aus Papier) ausgestellt? Dann bringen Sie bitte auch dieses Zusatzblatt mit. -
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
Gebühren
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben noch Ihren alten Pass;
- Das Aufenthaltsdokument-GB wurde in Berlin ausgestellt;
- Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 12 Monate;
- Sie haben Deutschland nicht länger als 12 Monate durchgehend verlassen.