Aktuelle Sprache: de
Gewerbelegitimationskarte beantragen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Hohenzollerndamm 174-177 , 10713 Berlin
- Tel.: (030) 9029 - 29000
- Fax: (030) 9029 - 29039
- E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- N7
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
- N3
-
U Konstanzer Str.
- 101
- N7
-
U Fehrbelliner Platz
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner StraßeZahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbelegitimationskarte beantragen
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen. Die Gewerbelegitimationskarte benötigen Sie z.B. bei einer Tätigkeit als Handelsvertreter im Ausland.
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Verfahrensablauf:
1. Sie beantragen die Gewerbelegitimationskarte bei der zuständigen Behörde.
2. Die Behörde prüft Ihren Antrag und Ihre persönliche Zuverlässigkeit.
3. Die Karte wird Ihnen nach Zahlung der Verwaltungsgebühr ausgestellt.
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Verfahrensablauf:
1. Sie beantragen die Gewerbelegitimationskarte bei der zuständigen Behörde.
2. Die Behörde prüft Ihren Antrag und Ihre persönliche Zuverlässigkeit.
3. Die Karte wird Ihnen nach Zahlung der Verwaltungsgebühr ausgestellt.
Voraussetzungen
-
Angemeldetes Gewerbe
Sie müssen ein Gewerbe in Berlin betreiben. -
Persönliche Zuverlässigkeit
Sie müssen persönlich zuverlässig sein und diese mit entsprechenden aktuellen Nachweisen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag
Der Antrag kann formlos in Textform gestellt werden. Neben den persönlichen Angaben zur Person werden auch Angaben zur beabsichtigte Tätigkeit und dem Zielland benötigt. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild. Aufenthaltstitel, wenn die antragstellende Person nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
Gebühren
40,00 bis 500,00 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen.