Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien melden

Wenn Sie in Berlin als Fachbetrieb Tätigkeiten durchführen möchten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest), müssen Sie diese Tätigkeiten als gewerbetreibende Person sieben Tage vor Beginn der Arbeiten melden (anzeigen).

Voraussetzungen

  • Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
    Als Fachbetrieb benötigen Sie Beschäftigte mit einem Sachkundenachweis.
    • Für diesen Sachkundenachweis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erforderlich. Der Sachkundenachweis ist dann sechs Jahre gültig.
    • Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort tätig ist.
  • Frist: 7 Tage vor Beginn der Arbeiten
    Die gewerbetreibende Person muss die Tätigkeiten mit Asbest spätestens sieben Tage vor Beginn der ASI-Arbeiten melden (anzeigen).

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (unternehmensbezogen)
    • Lage der Arbeitsstätte,
    • verwendete oder gehandhabte Asbestarten und -mengen,
    • ausgeübte Tätigkeiten und angewendete Verfahren,
    • Anzahl der beteiligten Beschäftigten,
    • Beginn und Dauer der Tätigkeiten,
    • Maßnahmen zur Begrenzung der Asbestfreisetzung und zur Begrenzung der Asbestexposition der Beschäftigten.
  • Anzeige über Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (objektbezogen)
    • Lage der Arbeitsstätte,
    • verwendete oder gehandhabte Asbestarten und -mengen,
    • ausgeübte Tätigkeiten und angewendete Verfahren,
    • Anzahl der beteiligten Beschäftigten,
    • Beginn und Dauer der Tätigkeiten,
    • Maßnahmen zur Begrenzung der Asbestfreisetzung und zur Begrenzung der Asbestexposition der Beschäftigten.
  • Sachkundenachweis
    Nachweise über die erforderliche personelle und sicherheitstechnische Ausstattung.
    • Sachkundenachweis entsprechend dem technischen Regelwerk TRGS 519, Anlage 3, für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest.

Gebühren

keine

Für Sie zuständig

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