Asbest - Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens für Abbruch- und Sanierungsarbeiten beantragen am Standort LAGetSi

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Kontakt

  • Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
  • LAGetSi
  • Turmstraße 21 10559 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Referat I B - Arbeitsschutz am Bau
  • Tel.: (030) 902545-108
  • Fax: (030) 9028 8033

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 - 15.00 Uhr (nur nach telefonischer Terminvereinbarung)
  • Dienstag

      08.00 - 15.00 Uhr (nur nach telefonischer Terminvereinbarung)
  • Mittwoch

      08.00 - 15.00 Uhr (nur nach telefonischer Terminvereinbarung)
  • Donnerstag

      08.00 - 15.00 Uhr (nur nach telefonischer Terminvereinbarung)
  • Freitag

      08.00 - 15.00 Uhr (nur nach telefonischer Terminvereinbarung)

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Sie finden uns in den Häusern E und L.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Asbest - Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens für Abbruch- und Sanierungsarbeiten beantragen

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten), die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, sind nur zulässig, wenn es sich um emissionsarme Verfahren handelt, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind. Fachbetriebe, die solche Verfahren anbieten, können sie sich anerkennen lassen.

Grundlage der entsprechenden Prüfung sind die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) aufgestellten Bewertungsmaßstäbe.

Voraussetzungen

  • Angebot von emissionsarmen Verfahren für ASI-Arbeiten
  • Betrieb mit einem Firmensitz in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung von emissionsarmen Verfahren für ASI-Arbeiten
    formlos schriftlich per Post oder E-Mail möglich
  • Arbeitsanweisung
  • Nachweis der geringen Exposition (Asbest) sowie A- und E-Stäube und Quarz
  • Detaillierte Fotodokumentation der Geräte
  • Sachkundenachweise

Gebühren

1.285,00 bis 2.675,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
  • oder Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)

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