Asbest - Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens für Abbruch- und Sanierungsarbeiten beantragen

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten), die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, sind nur zulässig, wenn es sich um emissionsarme Verfahren handelt, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind. Fachbetriebe, die solche Verfahren anbieten, können sie sich anerkennen lassen.

Grundlage der entsprechenden Prüfung sind die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) aufgestellten Bewertungsmaßstäbe.

Voraussetzungen

  • Angebot von emissionsarmen Verfahren für ASI-Arbeiten
  • Betrieb mit einem Firmensitz in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung von emissionsarmen Verfahren für ASI-Arbeiten
    formlos schriftlich per Post oder E-Mail möglich
  • Arbeitsanweisung
  • Nachweis der geringen Exposition (Asbest) sowie A- und E-Stäube und Quarz
  • Detaillierte Fotodokumentation der Geräte
  • Sachkundenachweise

Gebühren

1.285,00 bis 2.675,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
  • oder Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)

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