Konzession - Erneuerung/Erweiterung Genehmigung für Ausflugs- und Ferienzielfahrten mit PKW beantragen

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Temporäre Abschaltung der Online-Bezahlfunktion am 22.07.2026 05:00-11:00

Für Umbauarbeiten am landesweiten IKT-Basisdienst ePayment ist eine geplante Unterbrechung erforderlich. Diese findet am Mittwoch, 22.07.2026, 05.00 - 11.00 Uhr statt. In dieser Zeit können keine gebührenpflichtigen Online-Anträge eingereicht werden, da die elektronischen Zahlungsarten online nicht zur Verfügung stehen.

Zahlungsmöglichkeiten vor Ort in Behörden sind nicht betroffen.

Wer gewerbsmäßig Personen mit einem PKW befördern möchte, benötigt eine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs (Konzession) für Ausflugs- und Ferienzielfahrten.
  • Wenn die Genehmigungsdauer abläuft, muss diese ca. 3 Monate vor Ablauf erneuert werden.
  • Wenn die Fahrzeuganzahl erhöht werden soll, muss ein Erweiterungsantrag gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Gültige Genehmigung
    Wer im Besitz einer noch gültigen Genehmigung ist, stellt 3 Monate vor Ablauf einen Antrag auf Erneuerung / Erweiterung der Genehmigung.
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Betriebssitz innerhalb von Berlin
  • Fachliche Eignung
    Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch Ablegung einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Gesellschaften (z.B. GmbH) muss der verantwortliche Vertreter der Gesellschaft die fachliche Eignung nachweisen.
    • Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich alle Gesellschafter die fachliche Eignung nachzuweisen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist vom Antragsteller ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
    Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Unternehmens ist die Vermögensübersicht auszufüllen.
    • Bei Kapitalgesellschaften sind die Eintragungen durch einen Steuerberater bestätigen zu lassen.
    • Die Vorlage von Bargeld ist als glaubhafter Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht geeignet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erneuerung und/oder Erweiterung einer Genehmigung für Ausflugs- und Ferienzielfahrten mit PKW
    (unter "Formulare")
    Antrag und Unterlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin) einwerfen.
  • Vermögensübersicht
    (unter "Formulare")
    Vermögensübersicht und vollständiger Kontoauszug für den letzten abgeschlossenen Monat
  • Personalausweis oder Pass (ggf. Anmeldebestätigung)
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Original und Kopie)
    Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen.
  • Bescheinigung in Steuersachen
    Bescheinigung in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb Berlins liegt.
  • Bescheinigung der BG Verkehr
    Bescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, 22765 Hamburg) über die Voranmeldung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung
    Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung (alle Krankenkassen: z.B. AOK, IKK, Ersatzkassen) und zur Renten- und Arbeitslosenversicherung der beschäftigten Fahrer
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - (ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
    Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für
    Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10958 Berlin
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "9" - (ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
    Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für
    Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10958 Berlin
  • Gebührenquittung Führungszeugzeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
    Gebührenquittung des Bürgeramtes über das beantragte Führungszeugnis und über die
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis des Betriebssitzes
    • Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
    • bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
  • Fahrzeugliste mit HU-Berichten
    (unter "Formulare")
  • Fahrerliste
    (unter "Formulare")
  • Anstellungs- bzw. Arbeitsverträge der Fahrer
  • Jahresabschlüsse
    Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre und Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des aktuellen Jahres; falls nicht vorhanden, Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Beförderungsaufträge
    Pro Fahrzeug sind die buchmäßig erfassten Beförderungsaufträge der letzten zwei Jahre vorzulegen.
    • vorzugsweise per E-Mail senden an: betriebspruefungen@labo.berlin.de
    • Hinweis: Darüber hinaus können im Einzelfall Kassenbücher bzw. (digitale) Ursprungsaufzeichnungen für weitere Zeiträume gefordert werden.
  • Nur bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister einzutragen sind:
    • Beglaubigte Abschrift der Eintragung: Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zur Eintragung/Änderung im Handelsregister
    • Bei einer GmbH: zusätzlich eine Liste der Gesellschafter
    • Unterlagen zum Nachweis der/des Beschäftigungsverhältnisse/s der zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en
    • Bescheinigung des Bezirksamtes über die Gewerbeanmeldung

Gebühren

  • 60,00 Euro: für das 1. Fahrzeug
  • 30,00 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
  • zzgl. 3,30 Euro: Verkehrszentralregister-Auskunft je Verantwortlicher im Unternehmen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ca. 3 Monate (bei Vollständigkeit der Unterlagen)

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.

Für Sie zuständig