Konzession - befristete Erweiterung Mietwagengenehmigung beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

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Persönliche Vorsprache nur mit bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/

Grundsätzlich gilt: Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. Soweit Kundinnen und Kunden ärztlich bescheinigt auf Grund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original mitzuführen und auf Aufforderung vor Ort vorzulegen. Das Betreten der Dienstgebäude ist ohne entsprechende ärztliche Bescheinigung im Original grundsätzlich nicht möglich.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Donnerstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

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Nahverkehr

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Konzession - befristete Erweiterung Mietwagengenehmigung beantragen

Befristete Erweiterung einer bereits bestehenden Genehmigung zu Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit Mietwagen für den Eventverkehr (Veranstaltungen).

Voraussetzungen

  • Gültige Genehmigung für Mietwagen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Betriebssitz innerhalb Berlins
  • Kraftfahrzeuge
    • Der Einsatz von Kraftfahrzeugen ohne eine zweite rechte Tür ist nicht gestattet, es sei denn, dass bauartbedingt keine Rückbank vorhanden ist.
    • Fahrzeuge mit ausländischen Zulassungen werden nicht genehmigt.
  • Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    Die Fahrer dieser Kraftfahrzeuge müssen Inhaber einer für Berlin gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) mit Mietwagen sein.
  • Wegstreckenzähler / Alarmanlage
    Die Fahrzeuge müssen:
    • einen leicht ablesbaren Wegstreckenzähler haben
    • mit einer Alarmanlage versehen sein
    • Ausnahmegenehmigung: Wenn kein Wegstreckenzähler und keine Alarmanlagen in den eingesetzten Kraftfahrzeugen vorhanden ist, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf befristete Erweiterung einer Mietwagengenehmigung (Eventverkehr)
    • Stellen Sie den Antrag formlos.
    • Antrag und Unterlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin) einwerfen.
  • Personalausweis oder Pass (ggfs. Anmeldebestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein)
  • Versicherungsbestätigung über Personenbeförderung Mietwagen
    • Der Versicherungsschutz muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
    • Auch im Fall einer Ausnahmegenehmigung über den Verzicht der Eintragung (Personenbeförderung / Selbstfahrer) durch die Zuslassungsstelle, müssen die Fahrzeuge während der Einsatzdauer für die gewerbliche Personenbeförderung versichert sein.
  • Zustimmung über die Personenbeförderung vom Fahrzeughalter
    • ggfs. Rahmenvereinbarung mit Vertragspartner
    • in den KFZ-Überlassungsverträgen dürfen keine Klauseln enthalten sien, die die gewerbliche Personenbeförderung ausschließen.
  • Nachweis zum Event
    • Der Nachweis muss den Namen der Veranstaltung, deren Dauer mit Datumangabe und das öffentliche Interesse des Events beinhalten
    • Weitere Unterlagen bzw. Nachweise können angefordert werden.
  • ggfs. Angabe zusätzliche Kraftfahrzeuge
    • Bei dem zusätzlich eingesetzten Fuhrpark, der in der Regel angemietet oder auch gesponsert wurde, muss es sich um Kraftfahrzeuge handeln, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Mietwagen zur Personenbeförderung oder für Selbstfahrer gekennzeichnet sind. Anderenfalls muss eine von der zuständigen Zulassungsstelle angefertigte Ausnahmegenehmigung über den Verzicht der Eintragung vorgelegt werden.
    • Die im Wege der kurzfristigen Erweiterung mit der o.g. Ausnahmegenehmigung zum Einsatz kommenden Fahrzeuge dürften nicht älter als ein Jahr sein.

Gebühren

  • 50,00 Euro: für das 1. Fahrzeug
  • 15,00 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
  • 50,00 Euro pro Antrag: Ausnahmegenehmigung
  • 50,00 Euro Mindestgebühr: für eine erforderliche Entscheidung nach § 10 PBefG bzw. die Erstellung eines Informationsschreibens. Bei hohem Aufwand ist eine höhere Gebühr möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen (Die Beabeitungszeit kann nicht mit befristeten Erweiterungen überbrückt werden)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbracht werden.

Chat

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