Konzession - befristete Erweiterung Mietwagengenehmigung beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Gewerbeangelegenheiten
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Fahrerlaubnisbehörde - Gewerbeangelegenheiten
- Puttkamerstr. 16 - 18 , 10958 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 9028-3451
- E-Mail: Post.Fahrerlaubnis@labo.berlin.de
Öffnungszeiten
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Dienstag
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Mittwoch
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Donnerstag
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Freitag
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08:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- M 29
- U-Bahn
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- U6 Kochstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Hinweise zur elektronischen ZugangseröffnungZahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Konzession - befristete Erweiterung Mietwagengenehmigung beantragen
Befristete Erweiterung einer bereits bestehenden Genehmigung zu Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit Mietwagen für den Eventverkehr (Veranstaltungen).
Voraussetzungen
- Gültige Genehmigung für Mietwagen
- Mindestalter 18 Jahre
- Betriebssitz innerhalb Berlins
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Kraftfahrzeuge
- Der Einsatz von Kraftfahrzeugen ohne eine zweite rechte Tür ist nicht gestattet, es sei denn, dass bauartbedingt keine Rückbank vorhanden ist.
- Fahrzeuge mit ausländischen Zulassungen werden nicht genehmigt.
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Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die Fahrer dieser Kraftfahrzeuge müssen Inhaber einer für Berlin gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) mit Mietwagen sein. -
Wegstreckenzähler / Alarmanlage
Die Fahrzeuge müssen:
- einen leicht ablesbaren Wegstreckenzähler haben
- mit einer Alarmanlage versehen sein
- Ausnahmegenehmigung: Wenn kein Wegstreckenzähler und keine Alarmanlagen in den eingesetzten Kraftfahrzeugen vorhanden ist, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf befristete Erweiterung einer Mietwagengenehmigung (Eventverkehr)
- Stellen Sie den Antrag formlos.
- Antrag und Unterlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin) einwerfen.
- Personalausweis oder Pass (ggfs. Anmeldebestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein)
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Versicherungsbestätigung über Personenbeförderung Mietwagen
- Der Versicherungsschutz muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
- Auch im Fall einer Ausnahmegenehmigung über den Verzicht der Eintragung (Personenbeförderung / Selbstfahrer) durch die Zuslassungsstelle, müssen die Fahrzeuge während der Einsatzdauer für die gewerbliche Personenbeförderung versichert sein.
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Zustimmung über die Personenbeförderung vom Fahrzeughalter
- ggfs. Rahmenvereinbarung mit Vertragspartner
- in den KFZ-Überlassungsverträgen dürfen keine Klauseln enthalten sien, die die gewerbliche Personenbeförderung ausschließen.
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Nachweis zum Event
- Der Nachweis muss den Namen der Veranstaltung, deren Dauer mit Datumangabe und das öffentliche Interesse des Events beinhalten
- Weitere Unterlagen bzw. Nachweise können angefordert werden.
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ggfs. Angabe zusätzliche Kraftfahrzeuge
- Bei dem zusätzlich eingesetzten Fuhrpark, der in der Regel angemietet oder auch gesponsert wurde, muss es sich um Kraftfahrzeuge handeln, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Mietwagen zur Personenbeförderung oder für Selbstfahrer gekennzeichnet sind. Anderenfalls muss eine von der zuständigen Zulassungsstelle angefertigte Ausnahmegenehmigung über den Verzicht der Eintragung vorgelegt werden.
- Die im Wege der kurzfristigen Erweiterung mit der o.g. Ausnahmegenehmigung zum Einsatz kommenden Fahrzeuge dürften nicht älter als ein Jahr sein.
Gebühren
- 50,00 Euro: für das 1. Fahrzeug
- 15,00 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
- 50,00 Euro pro Antrag: Ausnahmegenehmigung
- 50,00 Euro Mindestgebühr: für eine erforderliche Entscheidung nach § 10 PBefG bzw. die Erstellung eines Informationsschreibens. Bei hohem Aufwand ist eine höhere Gebühr möglich.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen (Die Beabeitungszeit kann nicht mit befristeten Erweiterungen überbrückt werden)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbracht werden.