Konzession - Erneuerung/Erweiterung Mietwagengenehmigung beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

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Persönliche Vorsprache nur mit bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/

Grundsätzlich gilt: Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. Soweit Kundinnen und Kunden ärztlich bescheinigt auf Grund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original mitzuführen und auf Aufforderung vor Ort vorzulegen. Das Betreten der Dienstgebäude ist ohne entsprechende ärztliche Bescheinigung im Original grundsätzlich nicht möglich.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Donnerstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

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Nahverkehr

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Konzession - Erneuerung/Erweiterung Mietwagengenehmigung beantragen

Wer gewerbsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs (Konzession) mit Mietwagen.
  • Wenn die Genehmigungsdauer abläuft, muss diese ca. 3 Monate vor Ablauf erneuert werden.
  • Wenn die Fahrzeuganzahl erhöht werden soll, muss ein Erweiterungsantrag gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Gültige Genehmigung
    Wer im Besitz einer noch gültigen Genehmigung ist, stellt 3 Monate vor Ablauf einen Antrag auf Erneuerung / Erweiterung der Genehmigung.
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Betriebssitz innerhalb von Berlin
  • Fachliche Eignung
    Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch Ablegung einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Gesellschaften (z.B. GmbH) muss der verantwortliche Vertreter der Gesellschaft die fachliche Eignung nachweisen.
    • Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich alle Gesellschafter die fachliche Eignung nachzuweisen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist vom Antragsteller ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
    Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Unternehmens ist die Vermögensübersicht auszufüllen.
    • Bei Kapitalgesellschaften sind die Eintragungen durch einen Steuerberater bestätigen zu lassen.
    • Die Vorlage von Bargeld ist als glaubhafter Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht geeignet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erneuerung/Erweiterung Mietwagen-Genehmigung
    (unter "Formulare")
    Antrag und Unterlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin) einwerfen.
  • Vermögensübersicht
    (unter "Formulare")
    Vermögensübersicht und vollständiger Kontoauszug für den letzten abgeschlossenen Monat
  • Personalausweis oder Pass (ggf. Anmeldebestätigung)
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Original und Kopie)
    Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen.
  • Auskunft in Steuersachen
    Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb Berlins liegt.
  • Bescheinigung der BG Verkehr
    Bescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, 22765 Hamburg) über die Voranmeldung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung
    Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung (alle Krankenkassen: z.B. AOK, IKK, Ersatzkassen) und zur Renten- und Arbeitslosenversicherung der beschäftigten Fahrer
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - (ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
    Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für
    Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10958 Berlin
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "9" - (ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
    Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für
    Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10958 Berlin
  • Gebührenquittung Führungszeugzeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
    Gebührenquittung des Bürgeramtes über das beantragte Führungszeugnis und über die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis des Betriebssitzes
    • Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
    • bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
    • ACHTUNG: Für das Fahrpersonal sollen u.a. Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden (Arbeitsstättenverordnung).
  • Nachweis Stellplätze (bei Erweiterung)
    Wegen der bestehenden Rückkehrpflicht zum Betriebssitz ist bei Beantragung von mehr als einem Mietwagen für jedes Fahrzeug ein Stellplatz in unmittelbarer Nähe des Betriebssitzes nachzuweisen. Diese müssen vom Betriebssitz fußläufig erreichbar sein.
    • Die Stellplätze sind nachzuweisen durch entsprechende Miet-/Pachtverträge mit Bestätigung des Vermieters / Eigentümers zur gewerblichen Nutzung.
  • Fahrzeugliste mit HU-Berichte
    (unter "Formulare")
  • Fahrerliste
    (unter "Formulare")
  • Jahresabschlüsse
    Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre und Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des aktuellen Jahres; falls nicht vorhanden, Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Nachweis Wegstreckenzähler
    Pro Fahrzeug ist der Nachweis über die Nutzung eines Wegstreckenzählers (z.B. Einbaubestätigung) vorzulegen.
    • vorzugsweise per E-Mail senden an: Betriebspruefungen@labo.berlin.de
  • Beförderungsaufträge
    Pro Fahrzeug sind die buchmäßig erfassten Beförderungsaufträge der letzten zwei Jahre vorzulegen.
    • vorzugsweise per E-Mail senden an: Betriebspruefungen@labo.berlin.de
    • Hinweis: Darüber hinaus können im Einzelfall Kassenbücher bzw. (digitale)
    Ursprungsaufzeichnungen für weitere Zeiträume können gefordert werden.
  • Nur bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister einzutragen sind:
    • Beglaubigte Abschrift der Eintragung: Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zur Eintragung/Änderung im Handelsregister
    • Bei einer GmbH: zusätzlich eine Liste der Gesellschafter
    • Unterlagen zum Nachweis der/des Beschäftigungsverhältnisse/s der zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en
    • Bescheinigung des Bezirksamtes über die Gewerbeanmeldung

Gebühren

  • 60,00 Euro: für das 1. Fahrzeug
  • 30,00 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
  • zzgl. 3,30 Euro: Verkehrszentralregister-Auskunft je Verantwortlicher im Unternehmen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ca. 3 Monate (bei Vollständigkeit der Unterlagen)

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbracht werden.

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