Konzession - Erneuerung/Erweiterung Taxigenehmigung beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
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- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
- Puttkamerstr. 16-18 , 10969 Berlin
- Tel.: -------
- Fax: (030) 9028-3451
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Öffnungszeiten
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Dienstag
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Mittwoch
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Donnerstag
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Freitag
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08:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Anhalter Bahnhof
- S2
- S25
- S26
- S1
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S Anhalter Bahnhof
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U-Bahn
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
- U6
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U Hallesches Tor
- U6
- U1
- U3
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U Stadtmitte
- U6
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
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Bus
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
- M29
- N6
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Wilhelmstr./Kochstr.
- M29
- N6
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Charlottenstr.
- M29
-
U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
Sonstige Hinweise zum Standort
Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:Buchstabe A + C | Tel. 90269-2363
Buchstabe B + I + W | Tel. 90269-2482
Buchstabe D + P + Q + U + Z | Tel. 90269-2483
Buchstabe E + M | Tel. 90269-2484
Buchstabe F + G + H | Tel. 90269-2351
Buchstabe J + S | Tel. 90269-2347
Buchstabe K + L | Tel. 90269-2384
Buchstabe N + Y | Tel. 90269-2373
Buchstabe O + R + T + V + X | Tel. 90269-2485
Fax (030) 9028-3451
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Konzession - Erneuerung/Erweiterung Taxigenehmigung beantragen
Wer gewerbsmäßig Personen in einem Taxi befördern möchte, benötigt eine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs (Konzession) mit Taxen.
- Wenn die Genehmigung abläuft, muss diese ca. 3 Monate vor Ablauf erneuert werden.
- Wenn die Fahrzeuganzahl erhöht werden soll, muss ein Erweiterungsantrag gestellt werden.
- Beantragen Sie die Erneuerung einer Taxigenehmigung schriftlich per Post.
- Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
- Den Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post an die Unternehmeranschrift.
- Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post an die Unternehmeranschrift.
- Beantragen Sie die Erweiterung einer Taxigenehmigung schriftlich per Post.
- Da derzeit keine Genehmigung für Erweiterungen erteilt werden, erhalten Sie einen formellen Ablehnungsbescheid. Sie werden aber automatisch auf die Warteliste für eine Genehmigung gesetzt.
- Erst wenn der Beobachtungszeitraum abgelaufen ist, wird ihr Antrag geprüft.
Voraussetzungen
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Gültige Genehmigung
Wer im Besitz einer noch gültigen Genehmigung ist, stellt 3 Monate vor Ablauf einen Antrag auf Erneuerung / Erweiterung der Genehmigung. - Mindestalter 18 Jahre
- Betriebssitz innerhalb von Berlin
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Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch Ablegung einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Gesellschaften (z.B. GmbH) muss der verantwortliche Vertreter der Gesellschaft die fachliche Eignung nachweisen.
- Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich alle Gesellschafter die fachliche Eignung nachzuweisen.
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Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist vom Antragsteller ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. -
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Unternehmens ist die Vermögensübersicht auszufüllen.
- Bei Kapitalgesellschaften sind die Eintragungen durch einen Steuerberater bestätigen zu lassen.
- Die Vorlage von Bargeld ist als glaubhafter Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht geeignet.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung / Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erneuerung/Erweiterung der Taxen-Genehmigung
Bitte senden Sie den Antrag und die dazugehörigen Anlagen per Post oder werfen Sie die Schriftstücke in einen der Hausbriefkästen (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin). -
Vermögensübersicht
(unter "Formulare")
Vermögensübersicht und vollständiger Kontoauszug für den letzten abgeschlossenen Monat - Personalausweis oder Pass (ggf. Anmeldebestätigung)
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Nachweis der fachlichen Eignung (Original und Kopie)
Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen. -
Auskunft in Steuersachen
Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb Berlins liegt. -
Bescheinigung der BG Verkehr
Bescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, 22765 Hamburg) über die Voranmeldung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung -
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung (alle Krankenkassen: z.B. AOK, IKK, Ersatzkassen) und zur Renten- und Arbeitslosenversicherung der beschäftigten Fahrer -
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
- Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart 9 - ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
- Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin
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Gebührenquittung Führungszeugzeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
Gebührenquittung des Bürgeramtes über das beantragte Führungszeugnis und über die
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister -
Nachweis des Betriebssitzes
- Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
- bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
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Fahrzeugliste mit HU-Berichte
(unter "Formulare") -
Fahrerliste
(unter "Formulare") -
Jahresabschlüsse
Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre und Betriebswirtschaftliche Auswertung
(BWA) des aktuellen Jahres; falls nicht vorhanden, Gewinn- und Verlustrechnungen -
Nachweis Fiskaltaxameter
Pro Fahrzeug ist der Nachweis über die Nutzung eines sog. Fiskaltaxameters (z.B. Einbaubestätigung) vorzulegen.
- vorzugsweise per E-Mail senden an: betriebspruefungen@labo.berlin.de
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Digitalen Einnahmeursprungsaufzeichnungen
Pro Fahrzeug sind die digitalen Einnahmeursprungsaufzeichnungen der letzten zwei Jahre vorzulegen.
- vorzugsweise per E-Mail senden an: betriebspruefungen@labo.berlin.de
- Hinweis: Darüber hinaus können im Einzelfall Kassenbücher bzw. (digitale) Einnahmeursprungsaufzeichnungen für weitere Zeiträume gefordert werden.
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Nur bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister einzutragen sind:
- Beglaubigte Abschrift der Eintragung: Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zur Eintragung/Änderung im Handelsregister
- Bei einer GmbH: zusätzlich eine Liste der Gesellschafter
- Unterlagen zum Nachweis der/des Beschäftigungsverhältnisse/s der zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en
- Bescheinigung des Bezirksamtes über die Gewerbe-Anmeldung
Formulare
Gebühren
Aktueller Hinweis: Solange der Beobachtungszeitraum gilt, werden keine Gebühren für Erweiterungs-Anträge erhoben.
- 150,00 Euro: für das 1. Fahrzeug
- 40,00 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
- zzgl. 3,30 Euro: Verkehrszentralregister-Auskunft je Verantwortlicher im Unternehmen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ca. 3 Monate (bei Vollständigkeit der Unterlagen)
Weiterführende Informationen
- Konzession - Erteilung Taxigenehmigung beantragen (wenn Sie keine gültige Genehmigung (mehr) haben) (Dienstleistung)
- Hinweise zu den Antragsanlagen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Fiskaltaxameter (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Ladeberechtigung für Berliner Taxen am Flughafen BER (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Sach- und Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenverkehr (IHK Berlin)
- Gesetzliche Unfallversicherung (BG Verkehr)
- Beobachtungszeitraum im Taxenverkehr (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbracht werden.