Konzession - Erneuerung/Erweiterung Taxigenehmigung beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bitte beachten Sie: In der Zeit vom 01.03.2022 bis voraussichtlich 29.04.2022 sind in unserer Behörde keine Barzahlungen möglich. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der EC-Zahlung.
Persönliche Vorsprache nur mit bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/
Grundsätzlich gilt: Zu Ihrem Schutz, also unserer Kundinnen und Kunden, und auch zum Schutz unserer Beschäftigten ist es Pflicht, während des Aufenthalts in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen. Soweit Kundinnen und Kunden ärztlich bescheinigt auf Grund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen dieser Ausnahme die Bescheinigung im Original mitzuführen und auf Aufforderung vor Ort vorzulegen. Das Betreten der Dienstgebäude ist ohne entsprechende ärztliche Bescheinigung im Original grundsätzlich nicht möglich.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Konzession - Erneuerung/Erweiterung Taxigenehmigung beantragen
Wer gewerbsmäßig Personen in einem Taxi befördern möchte, benötigt eine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs (Konzession) mit Taxen.
- Wenn die Genehmigung abläuft, muss diese ca. 3 Monate vor Ablauf erneuert werden.
- Wenn die Fahrzeuganzahl erhöht werden soll, muss ein Erweiterungsantrag gestellt werden.
Voraussetzungen
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Gültige Genehmigung
Wer im Besitz einer noch gültigen Genehmigung ist, stellt 3 Monate vor Ablauf einen Antrag auf Erneuerung / Erweiterung der Genehmigung.
- Mindestalter 18 Jahre
- Betriebssitz innerhalb von Berlin
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Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch Ablegung einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Gesellschaften (z.B. GmbH) muss der verantwortliche Vertreter der Gesellschaft die fachliche Eignung nachweisen.
- Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich alle Gesellschafter die fachliche Eignung nachzuweisen.
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Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist vom Antragsteller ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
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Finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Unternehmens ist die Vermögensübersicht auszufüllen.
- Bei Kapitalgesellschaften sind die Eintragungen durch einen Steuerberater bestätigen zu lassen.
- Die Vorlage von Bargeld ist als glaubhafter Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht geeignet.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erneuerung/Erweiterung der Taxen-Genehmigung
(unter "Formulare")
Antrag und Unterlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin) einwerfen. -
Vermögensübersicht
(unter "Formulare")
Vermögensübersicht und vollständiger Kontoauszug für den letzten abgeschlossenen Monat - Personalausweis oder Pass (ggf. Anmeldebestätigung)
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Nachweis der fachlichen Eignung (Original und Kopie)
Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen.
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Auskunft in Steuersachen
Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb Berlins liegt.
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Bescheinigung der BG Verkehr
Bescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, 22765 Hamburg) über die Voranmeldung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
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Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung (alle Krankenkassen: z.B. AOK, IKK, Ersatzkassen) und zur Renten- und Arbeitslosenversicherung der beschäftigten Fahrer
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Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - (ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10958 Berlin -
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart 9 - (ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10958 Berlin -
Gebührenquittung Führungszeugzeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
Gebührenquittung des Bürgeramtes über das beantragte Führungszeugnis und über die
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister -
Nachweis des Betriebssitzes
- Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
- bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
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Fahrzeugliste mit HU-Berichte
(unter "Formulare")
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Fahrerliste
(unter "Formulare")
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Jahresabschlüsse
Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre und Betriebswirtschaftliche Auswertung
(BWA) des aktuellen Jahres; falls nicht vorhanden, Gewinn- und Verlustrechnungen -
Nachweis Fiskaltaxameter
Pro Fahrzeug ist der Nachweis über die Nutzung eines sog. Fiskaltaxameters (z.B. Einbaubestätigung) vorzulegen.
- vorzugsweise per E-Mail senden an: betriebspruefungen@labo.berlin.de
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Digitalen Einnahmeursprungsaufzeichnungen
Pro Fahrzeug sind die digitalen Einnahmeursprungsaufzeichnungen der letzten zwei Jahre vorzulegen.
- vorzugsweise per E-Mail senden an: betriebspruefungen@labo.berlin.de
- Hinweis: Darüber hinaus können im Einzelfall Kassenbücher bzw. (digitale) Einnahmeursprungsaufzeichnungen für weitere Zeiträume gefordert werden.
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Nur bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister einzutragen sind:
- Beglaubigte Abschrift der Eintragung: Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zur Eintragung/Änderung im Handelsregister
- Bei einer GmbH: zusätzlich eine Liste der Gesellschafter
- Unterlagen zum Nachweis der/des Beschäftigungsverhältnisse/s der zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en
- Bescheinigung des Bezirksamtes über die Gewerbe-Anmeldung
Formulare
Gebühren
- 150,00 Euro: für das 1. Fahrzeug
- 40,00 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
- zzgl. 3,30 Euro: Verkehrszentralregister-Auskunft je Verantwortlicher im Unternehmen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
- Hinweise zur Antragstellung im Taxenverkehr
- Hinweise zu den Anlagen zum Antrag
- Fiskaltaxameter
- Ladeberechtigung am BER
- Förderrichtlinie zum Inklusionstaxi
- IHK: Sach- und Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenverkehr
- Gesetzliche Unfallversicherung BG Verkehr
- Konzession - Erteilung Taxigenehmigung beantragen (wenn Sie keine gültige Genehmigung (mehr) haben)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbracht werden.
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung