Konzession - Erneuerung/Erweiterung Taxigenehmigung beantragen

Wer gewerbsmäßig Personen in einem Taxi befördern möchte, benötigt eine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs (Konzession) mit Taxen.
  • Wenn die Genehmigung abläuft, muss diese ca. 3 Monate vor Ablauf erneuert werden.
  • Wenn die Fahrzeuganzahl erhöht werden soll, muss ein Erweiterungsantrag gestellt werden.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Erneuerung/Erweiterung einer Taxigenehmigung schriftlich per Post.

2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.

3. Den Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post an die Unternehmeranschrift.

4. Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post an die Unternehmeranschrift.

Voraussetzungen

  • Gültige Genehmigung
    Wer im Besitz einer noch gültigen Genehmigung ist, stellt 3 Monate vor Ablauf einen Antrag auf Erneuerung / Erweiterung der Genehmigung.
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Betriebssitz innerhalb von Berlin
  • Fachliche Eignung
    Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch Ablegung einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Gesellschaften (z.B. GmbH) muss der verantwortliche Vertreter der Gesellschaft die fachliche Eignung nachweisen.
    • Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich alle Gesellschafter die fachliche Eignung nachzuweisen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist vom Antragsteller ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
    Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Unternehmens ist die Vermögensübersicht auszufüllen.
    • Bei Kapitalgesellschaften sind die Eintragungen durch einen Steuerberater bestätigen zu lassen.
    • Die Vorlage von Bargeld ist als glaubhafter Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht geeignet.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung / Krankenkasse
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erneuerung/Erweiterung der Taxen-Genehmigung
    Bitte senden Sie den Antrag und die dazugehörigen Anlagen per Post oder werfen Sie die Schriftstücke in einen der Hausbriefkästen (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin).
  • Vermögensübersicht
    (unter "Formulare")
    Vermögensübersicht und vollständiger Kontoauszug für den letzten abgeschlossenen Monat
  • Personalausweis oder Pass (ggf. Anmeldebestätigung)
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Original und Kopie)
    Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen.
  • Auskunft in Steuersachen
    Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb Berlins liegt.
  • Bescheinigung der BG Verkehr
    Bescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, 22765 Hamburg) über die Voranmeldung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung
    Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung (alle Krankenkassen: z.B. AOK, IKK, Ersatzkassen) und zur Renten- und Arbeitslosenversicherung der beschäftigten Fahrer
  • Führungszeugnis
    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
    • Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart 9 - ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
    • Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin
  • Gebührenquittung Führungszeugzeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
    Gebührenquittung des Bürgeramtes über das beantragte Führungszeugnis und über die
    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis des Betriebssitzes
    • Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
    • bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
  • Fahrzeugliste mit HU-Berichte
    (unter "Formulare")
  • Fahrerliste
    (unter "Formulare")
  • Jahresabschlüsse
    Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre und Betriebswirtschaftliche Auswertung
    (BWA) des aktuellen Jahres; falls nicht vorhanden, Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Nachweis Fiskaltaxameter
    Pro Fahrzeug ist der Nachweis über die Nutzung eines sog. Fiskaltaxameters (z.B. Einbaubestätigung) vorzulegen.
    • vorzugsweise per E-Mail senden an: betriebspruefungen@labo.berlin.de
  • Digitalen Einnahmeursprungsaufzeichnungen
    Pro Fahrzeug sind die digitalen Einnahmeursprungsaufzeichnungen der letzten zwei Jahre vorzulegen.
    • vorzugsweise per E-Mail senden an: betriebspruefungen@labo.berlin.de
    • Hinweis: Darüber hinaus können im Einzelfall Kassenbücher bzw. (digitale) Einnahmeursprungsaufzeichnungen für weitere Zeiträume gefordert werden.
  • Nur bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister einzutragen sind:
    • Beglaubigte Abschrift der Eintragung: Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zur Eintragung/Änderung im Handelsregister
    • Bei einer GmbH: zusätzlich eine Liste der Gesellschafter
    • Unterlagen zum Nachweis der/des Beschäftigungsverhältnisse/s der zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en
    • Bescheinigung des Bezirksamtes über die Gewerbe-Anmeldung

Gebühren

  • 150,00 Euro: für das 1. Fahrzeug
  • 40,00 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
  • zzgl. 3,30 Euro: Verkehrszentralregister-Auskunft je Verantwortlicher im Unternehmen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ca. 3 Monate (bei Vollständigkeit der Unterlagen)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbracht werden.

Für Sie zuständig