Schadensersatz geltend machen - Kfz-Schäden am Standort Abteilung ZS – Zentraler Service

Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Schadensersatz geltend machen - Kfz-Schäden
Nach einem Verkehrsunfall können Sie Schadenersatzforderungen gegen das Land Berlin geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Schaden durch einen Verkehrsunfall mit einem Kraftfahrzeug, dessen Halter das Land Berlin ist, entstand.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie schriftlich eine Schadenersatzforderung ein mit eingehender Schadensschilderung, Angabe zu Art und Umfang des Schadens und Beifügung von Nachweisen.
- Die eingereichten Unterlagen und Angaben werden geprüft. Sollten weitere Nachweise erforderlich sein, werden diese angefordert.
- Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird eine Entscheidung getroffen, ob und ggf. in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch gegen das Land Berlin besteht. Dies wird der antragstellenden Person schriftlich mitgeteilt.
- Sofern ein Anspruch besteht, erfolgt zudem eine Zahlung.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Kfz-Schäden sind entstanden nach einem Verkehrsunfall mit einem Kraftfahrzeug, dessen Halter das Land Berlin ist
z.B. Feuerwehrwagen oder Polizeiauto des Landes Berlin
-
Fristen
Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Fristen, Verjährungsfristen.
Erforderliche Unterlagen
-
Schadensfall melden
(online oder formlos schriftlich möglich)
- Online-Abwicklung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 20 MB groß sein.
-
Personendaten
- Für wen melden Sie einen Schadensfall?
- Kontaktangaben (Name, Adresse)
- Kontodaten
-
Angaben zum Fahrzeug, das beschädigt wurde
- Hersteller und Typ
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und Angaben zum/zur Eigentümer/in
- Amtliches Kennzeichen und aktueller Kilometerstand
- Jahr der Erstzulassung
-
Angaben zu Art und Umfang des Schadens
- Wie hoch ist der Schaden (voraussichtlich)?
- Was wurde beschädigt?
-
Schadenshergang
- Wann und wo ist der Schaden entstanden?
- Wer hat den Schaden verursacht und gibt es Zeugen?
- eingehende Schadensschilderung
-
Nachweise (Fotos, Belege, Gutachten)
Fotos vom Schaden, Unfallbericht, Rechnungen, Kostenvoranschläge, ggf. Gutachten, ggf. Freigabebescheinigungen, weitere Belege zur Höhe der Forderung und andere schadensrelevante Dokumente
- Bitte keine sensiblen Daten ( z. B. Arztberichte) angeben.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 823 ff. - Schadensersatzpflicht
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 839 - Haftung bei Amtspflichtverletzung
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) §§ 7 und 18
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) § 2
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 115
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Art. 34
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Kontakt
Senatsverwaltung für Finanzen
Abteilung ZS – Zentraler Service
Tel.:
(030) 9020-0
Fax:
(030) 9020-2624
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer durch die Toreinfahrt Hof I (Rolandufer)
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.5km
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.7km
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.5km
S+U Jannowitzbrücke
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Klosterstr.
- U2
-
0.4km
U Märkisches Museum
- U2
-
0.4km
S+U Jannowitzbrücke
- U8
-
0.2km
U Klosterstr.
- Bus
-
-
0.3km
Jüdenstr.
- 248
- 300
- N8
-
0.3km
Berlin, Nikolaiviertel
- 200
- 248
- N2
- N40
- N42
- N60
- N65
-
0.4km
U Märkisches Museum/Inselstr.
- 147
- 165
- 265
- N40
- N60
- N65
-
0.3km
Jüdenstr.
- Tram
-
-
0.6km
S+U Alexanderplatz Bhf/Gontardstr.
- M4
- M5
- M6
-
0.7km
S+U Alexanderplatz Bhf/Dircksenstr.
- M2
- M6
-
0.6km
S+U Alexanderplatz Bhf/Gontardstr.
- Regionalbahn
-
-
0.7km
S+U Alexanderplatz Bhf
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
0.7km
S+U Alexanderplatz Bhf